Der Bundesrat hat am 12.02.2020 beschlossen, das Bundesgesetz und die gleichentags verabschiedete Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB/VöB) auf den 01.01.2021 in Kraft zu setzen.
Das Parlament hat das revidierte BöB am 21.06.2019 einstimmig verabschiedet und gleichzeitig das revidierte WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA 2012) einstimmig angenommen.
Im Einzelnen:
- Ablauf der Referendumsfrist
- Ungenutzter Ablauf der Referendumsfrist für das revidierte BöB am 10.10.2019
- Umsetzung des GPA 2012 in die nationale Gesetzgebung, mit den Hauptzielen
- Revision
- Harmonisierung der Beschaffungsordnungen von Bund und Kantonen, soweit möglich und sinnvoll
- Beseitigung der Unsicherheiten und der kostspieligen Verfahren
- Beseitigung der Rechtsunsicherheit
- Erhöhung der Anwenderfreundlichkeit
- Harmonisierung
- Bund und Kantone haben die inhaltlich harmonisierten Revisionstexte für das Bundesgesetz und die neue Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) seit 2012 gemeinsam in einer paritätisch zusammengesetzten Arbeitsgruppe vorbereitet
- Paradigmenwechsel
- Dem vom Parlament festgelegten Paradigmenwechsel im öffentlichen Beschaffungswesen kommt grosse Bedeutung zu:
- Mehr Nachhaltigkeit
- Qualitätswettbewerb.
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam