ZPO 56
Verstehen Laien als Empfänger die schriftlichen Erläuterungen des Gerichts nicht, so hat das Gericht seiner Fragepflicht nicht genügt. Das Obergericht des Kantons Zürich meint, dass sich generell die Fragepflicht bei einer persönlichen Anhörung besser ausüben lasse.
Quelle
Obergericht des Kantons Zürich
II.Zivilkammer
11.10.2019
Urteil PD 190016
ZR 118 (2019) Nr. 59, S. 264 ff.
Art. 56 ZPO Gerichtliche Fragepflicht
Ist das Vorbringen einer Partei unklar, widersprüchlich, unbestimmt oder offensichtlich unvollständig, so gibt ihr das Gericht durch entsprechende Fragen Gelegenheit zur Klarstellung und zur Ergänzung.