Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) stoppte am 04.12.2019 mittels superprovisorischen Massnahmen eine Kunstversteigerung.
Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) plante am 05.12.2019 zusammen mit einem Auktionshaus die Versteigerung von diversen als Zollpfänder beschlagnahmten Kunstwerken:
- Mit superprovisorischen Massnahmen untersagte das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) am Vortag die geplante Auktion.
Das BVGer trat nun auf die Beschwerde nicht ein, weil die Beschwerdeführenden den Kostenvorschuss nicht rechtzeitig bezahlt hatten:
- Das Gesuch um Fristwiederherstellung zur Vorschussleistung ging zwar ein, das BVGer wies es indessen ab
- Aufgrund des bundesverwaltungsgerichtlichen Nichteintretens fielen die superprovisorischen Massnahmen vom 04.12.2019 dahin.
Das Urteil kann beim Schweizerischen Bundesgericht angefochten werden.
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts A-6377/2019 vom 05.02.2020
Medienmitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom FR 14.02.2020, 12.00 Uhr
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LawMedia Redaktionsteam
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