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Bankenrecht

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Bargeldverkehr im Bankkreislauf

Datum:
30.03.2020
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Bankenrecht
Stichworte:
Bankenrecht, Bargeld, Bargeldverkehr
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Alternativen zu Konto-Guthaben / Sichteinlagen.
  • Verfügbarkeit von „ad-hoc-Bankprodukten“?

Einleitung

Dieser Beitrag stellt der zweite in einer Serie von drei Beiträgen zum Thema Bargeld dar:

Teil 1: Bargeldverkehr / Geldwäschereivorsorge
Teil 2: Bargeldverkehr im Bankkreislauf
Teil 3: Bargeld anstatt Negativzins

Vorbemerkung

Bekanntlich werden grosse Barvermögen von Privatkunden zusehends mit Negativzinsen belastet. Ebenso wenig wie [scheinbar auch] Banken, sind auch vermögende Privatkunden ratlos, wie sie gewinnbringend mit ihrer brachliegenden Liquidität umgehen sollen.

Die Bargeld-Versuchung

Als, im wahrsten Sinne des Wortes, handfesteste Alternative zum Kontoguthaben steht eine Bargeld-Auszahlung im Raum. Scheinbar zahlreich sind vermögende Sparer dazu übergegangen, ihre Kontoguthaben, gerade wegen anfallender Negativzinsen, durch Barabhebungen grösserer Geldbeträge zu reduzieren. Dies hat Vor- und Nachteile:

Die Pros und Contras von Bargeldbeständen

Als positive Aspekte von Bargeld können gelten:

  • Kein Negativzins
  • Kein Druck der Bank mehr, liquide Bankguthaben in Anlagen zu investieren
  • Kein Bankenausfall-Risiko für Beträge über CHF 100‘000 (Einlagensicherung)

Die negativen Aspekte von Bargeld sind aber zahlreich:

  • Verlustrisiko durch Diebstahl, Elementarschaden (Wasser, Feuer), Vergessen des Versteckes etc.
  • Stetig zunehmender Wertverlust durch Inflation (2019: 0.4%; 2018: 0.9%)
  • Zusätzliche Sicherungs-, Versicherungs- oder sonstige Verwahrungskosten
  • Geldwäscherei-Hürden bei Wiedereinzahlung auf ein Bankkonto

Suche nach Win-Win-Varianten

Kundenorientierte Banken wollen ihren vermögenden Kunden auch im Fall von Bargeldabhebungen entgeltliche Dienstleistungen offerieren und verkaufen können. Oftmals verfügen diese Kunden nämlich nicht nur über erhebliche Liquidität, sondern auch über ansehnliche Wertpapierbestände oder Hypothekarbeziehungen etc.

Aus Bankensicht soll:

  • verhindert werden, dass der Kunde sein ganzes Vermögen abzieht resp. die Bank wechselt. Verliert die Bank den Kunden, können auch keine anderen, u.a. ertragsstarken Produkte mehr verkauft werden.
  • der Kunde möglichst „nur“ vom Produkt A zum Produkt B wechseln. Das Produkt A könnte beispielsweise die Sichteinlage auf dem Bankkonto darstellen; Produkt B die Safemiete.
  • der Kunde trotz Bargeldabhebung weiterhin glücklicher Bankkunde bleiben, indem beispielsweise bankseitig alles dafür getan wird, um den Kunden auch vor selbst zugefügter Schädigung zu bewahren.
  • der vermögenden Kunde seinen Willen erhalten, auch wenn dessen Sonderwünsche [noch] nicht dem aktuellen Produktesortiment entsprechen sollten. Was rechtlich denkbar möglich ist, soll – gegen angemessene Entlohnung – bankseitig ermöglicht werden.

Banksafe mit Bankkonto-Erfordernis

Bei klassischer Banksafe-Miete wandert das virtuelle Sichtguthaben vom Bankkonto physisch in den hauseigenen Banksafe. Das Sichtguthaben wird durch den „Aggregatwechsel“ physisch sichtbar und gleichzeitig dem Bankkreislauf entzogen. Der Banksafe konkurriert mit dem Privatsafe, welcher in der Risikoanalyse jedoch regelmässig schlechter abschneidet: Verminderte Sicherheit, hohe Erstinvestition, Versicherung, Verlustnachweisobliegenheiten etc.

Die Ertragslage der Bank beim Banksafe zeigt sich wie folgt:

  • Wegfall Negativzins
  • Weiterhin Kontoführungsgebühr, da in der Regel mindestens ein Konto für die Banksafe-Miete erforderlich bleibt
  • Banksafe-Mietgebühr

Dahinter stehen folgende Bankprodukte:

  • Kontoführungsvertrag
  • Banksafe-Mietvertrag

Alternative Dienstleistungs-Pakete

Die Bargeldmenge hat in den letzten 10 Jahren um CHF 30 Milliarden zugenommen, was u.a. auch im Zusammenhang mit der vermehrten Hortung von Bargeld steht. Da stellt sich für jede Bank die Frage, ob – neben den Banksafes – neue Geschäftsfelder erschlossen werden können.

Bisher übliche, gebührenpflichtige Bargeld-Bankdienstleistungen:

  • Zählen von Münzgeld
  • Bündeln in Münzrollen
  • Zählen von Banknoten
  • Bündeln von Banknoten

Neu denkbare, gebührenpflichtige Bargeld-Bankdienstleistungen:

  • Verpackungs-Services
  • Versiegelungsdienstleistungen
  • Zertifizierungsdienstleistungen

Mit den neuen, gebührenpflichten Bargeld-Bankdienstleistungen verbundene, weitere Vorteile:

  • Verpackung: Schutz vor Schmutz und Feuchtigkeit
  • Geldwäscherei-rechtliche Privilegierung: Vereinfachte „Fast-Lane-Beurteilung
    • Bei vorhandener Versiegelung minimale Anerkennung als vermutungsweise unverdächtiges Bargeld.
    • Bei Zertifizierung: Vollständige Identifikation Herkunft und Eigentümerschaft.
  • Erhöhte Verkehrsfähigkeit von versiegelten und/oder zertifizierten Bargeld-Paketen im Interbanken-Verkehr.

Vorteile Sammel-Verwahrung versus Safe-Vermietung

Eine standardisierte, von zahlreichen Banken praktizierte Versiegelung resp. Zertifizierung von Bargeld-Paketen könnte für Banken weitere Geschäftsfelder eröffnen:

  • Sammel-Verwahrung, mit Rückgabe des identischen Bargeld-Paketes
  • Sammel-Verwahrung, mit Rückgabe einer identischen Geldmenge, nicht jedoch desselben Bargeld-Paketes
  • Schaffung einer Bargeld-Paket-Anweisungsmöglichkeit, ohne Ausstellung eines Warenpapiers

Vorteile der Sammelverwahrung gegenüber der Banksafe-Vermietung:

  • Günstigere Tarife, als bei Banksafe-Vermietung
  • Einfacheres Bargeld-Handling bankseitig
  • Einfachere Bankinfrastruktur einrichtungs- und personalseitig
  • Bankseitige Kenntnis der Summe der sammelverwahrt gehorteten Bargeldmenge
  • Verhinderung von Safeöffnungskosten bei Schlüsselverlust, Erbfällen etc.
  • Vermindertes Risiko, in Erbstreitigkeiten verwickelt zu werden, welche sich z.B. mit über Jahre oder Jahrzehnte hin erfolgten Safe-Zugänge befassen

Erhöhung der Verkehrsfähigkeit durch Ausstellung von Warenpapieren

Für Bargeld-Pakete denkbar ist auch die Ausgabe von Warenpapieren, wie es für klassische Lagerhalter üblich ist.

Vorteile von Warenpapieren über Bargeld-Pakete:

  • Noch einfacheres Handling, da nur noch Warenpapiere transferiert werden müssen.
  • Noch bessere Konditionen für Kunden.

Produkte-Entwicklung / Rechtliche Rahmenbedingungen

Das Retail-Kunden-Bankgeschäft wird vom Auftragsrecht dominiert. Im Rahmen der Produkt-Entwicklung im Zusammenhang mit Bargeld-Paketen sind Banken gehalten, die folgenden rechtlichen Rahmenbedingungen resp. rechtlichen Schranken zu berücksichtigen:

  • Geldwäscherei-Vorschriften resp. Strafrecht
  • Sonstiges, öffentliches Bankenrecht
  • Privatrecht:
    • Auftragsrecht
    • Werkvertragsrecht bei Verpackung mit Haltbarkeitsgarantie
    • Kommission, bei Handel mit Bargeld-Paketen in ausländischer Währung
    • Kaufvertrag, bei Eigenhandel mit Bargeld-Paketen in ausländischer Währung
    • Frachtvertrag, falls die Bank die Verschiebung von Bargeld-Paketen nach anderswo im eigenen Namen erbringt (Werttransporte)
    • Anweisung von Bargeld-Paketen
    • Hinterlegungsvertrag mit Sammelverwahrung (Depotgeschäft)
    • Lagergeschäft mit Ausgabe von Warenpapieren

Wie vorstehend gezeigt wurde, existieren zahlreiche Möglichkeiten, wie Bargeld-Pakete in Schweizer Franken oder in ausländischen Währungen bankseitig bewirtschaftet werden könnten.

Da Banken bereits über ausreichende Erfahrung im physischen Handlung von Edelmetallen und Schuldbriefen verfügen, sollte der Schritt zum Handling von Bargeld-Paketen kein grosser oder unmachbarer sein. Der wirkliche Unterschied bankseitig liegt nur darin, dass früher das Geld virtuell bewirtschaftet wurde, dieses in den jetzigen, schwierigen Zeiten im Keller-Safe gestapelt wird. Wie gezeigt, lässt sich auch damit Geld verdienen.

Fazit / Nachfrage-Macht des Bankkunden?

Dass Produkteentwicklungsmöglichkeiten offen stehen, lässt sich leicht erkennen. Ob jedoch eine entsprechende Nachfrage kundenseitig vorhanden ist, lässt sich nur schwer beurteilen.

Verschiedene Nachteile der privaten Bargeld-Hortung lassen sich durch die Sammelverwahrung beseitigen:

  • Vermindertes Verlustrisiko:
    • Beim Transport von und zur Bank
    • Bei der Aufbewahrung zu Hause
  • Vermindertes Diebstahl-Risiko
    • Bank haftet für sorgfältige Aufbewahrung und für Schadenersatz
  • Tiefere Bargeld-Haltungskosten bei Sammel-Verwahrung
    • Keine hohe Eigeninvestitionen in Sicherheits-Infrastruktur zu Hause
    • Keine Versicherungs-Kosten für Aufbewahrung zu Hause
    • Keine Safe-Miete und Schlüssel-Kaution
  • Weniger Handling-Aufwand
    • Keine eigene Deponierung und Erhältlichmachung aus dem gemieteten Bank-Safe
  • Keine Geldwäscherei-Erschwernisse bei Wiedereinzahlung
    • Sammelverwahrte Bargeld-Pakete haben den Bankkreislauf nicht verlassen
    • Wiedereinzahlung auf Bankkonto ohne Schwierigkeiten möglich

All das Vorstehende bildet Anreiz dafür, dass Bankkunden solche neue Produkte im Zusammenhang mit Bargeld nachfragen sollten. Je nach Ausgestaltung dieser Produkte bestehen auch gegenüber Bank-Safes spürbare faktische und finanzielle Vorteile für beide Seiten, für die Bank wie für den Kunden.

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