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Wie das Bundesgericht soeben mitteilt, richtet es seinen Betrieb vorerst mit einem reduzierten Mitarbeiterstab auf prioritäre Aufgaben aus.
Der Rechtsschutz für dringende Angelegenheiten bleibe ohne Einschränkungen gewährleistet.
Für die vom Bundesgericht in seinen laufenden Verfahren angesetzten Fristen habe das Gericht einen Stillstand beschlossen, für die Zeit:
- vom 19.03.2020 (zunächst) bis zum 19.04.2020
Gleichzeitig unterstütze das Bundesgericht den Vorschlag des Bundesamtes für Justiz (BJ), wonach der Bundesrat für gesetzliche Fristen sowie für behördlich oder richterlich bestimmte Fristen eine gesamtschweizerische Regelung erlassen soll.
Mehr: Medienmitteilung des Bundesgerichts Coronavirus: Bundesgericht richtet Betrieb auf prioritäre Aufgaben aus | bger.ch
Quelle
LawMedia Redaktionsteam