LAWNEWS

Erbrecht

QR Code

Internationales Erbrecht: Optimierung der Koordination mit dem Ausland

Datum:
16.03.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Erbrecht
Stichworte:
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat möchte das internationale Erbrecht der Schweiz modernisieren und an die Rechtsentwicklung im Ausland anpassen.

Am 13.03.2020 konnte er die Vernehmlassungsergebnisse zu einer entsprechenden Revision des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) zur Kenntnis nehmen und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschieden. Die geplante Gesetzesänderung soll das Risiko von Zuständigkeitskonflikten mit ausländischen Behörden vermindern.

Im Rahmen der Anwendung des internationalen Erbrechts kommt es regelmässig zu Kompetenzkonflikten mit anderen Staaten und zu sich widersprechenden Entscheidungen:

  • EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVo)
    • Die EU verfügt mit der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) über einheitliche Regeln,
      • welcher Staat in einem grenzüberschreitenden Erbfall zuständig ist
      • welches Erbrecht anzuwenden ist
    • Die EuErbVO regelt zudem
      • die Anerkennung von ausländischen Rechtsakten
    • Die EuErbVO gilt
      • für alle Erbfälle, die sich seit dem 17.08.2015 in den EU-Mitgliedstaaten ereignet haben, mit Ausnahme von
        • Dänemark
        • Irland
        • Vereinigten Königreich
  • Abstimmung Kompetenzkonflikte
    • Eine mit der EuErbVO zu schaffende Rechtsvereinheitlichung würde es der Schweiz ermöglichen, ihre Bestimmungen über das internationale Erbrecht besser auf die Rechtslage in Europa abzustimmen:
      • Reduktion der Kompetenzkonflikte
      • Minimierung widersprechender Entscheidungen
      • Erhöhung der Rechts- und Planungssicherheit für die Bürger
  • Vernehmlassungsergebnisse
    • Die Vorschläge des Bundesrates seien in der Vernehmlassung überwiegend positiv aufgenommen worden und der nun verabschiedete Entwurf enthalte daher gegenüber dem Vorentwurf in den Grundzügen keine Änderungen:
      • Bessere Abstimmung des schweizerische internationale Erbrecht auf die EuErbVO zur Konfliktvermeidung
      • Anpassung der Zuständigkeits- und Anerkennungsregeln zur besseren Koordination bei den Entscheidungskompetenzen
      • Wo für eine Koordination kein Spielraum bestehe, strebe der Entwurf zumindest eine Angleichung bei dem von den zuständigen Behörden anzuwendenden Erbrecht an
  • Berücksichtigung von Praxisänderungen
    • Die Revision trage den Änderungs-, Ergänzungs- und Klarstellungsbedürfnissen Rechnung, die sich seit des IPRG-Inkrafttretens vor 30 Jahren in der Praxis und der Lehre ergeben hätten
  • Bessere Nachlassgestaltungsfreiheit für Erblasser
    • Die Gesetzesänderung solle auch die Gestaltungsfreiheit der Bürger in Bezug auf ihren Nachlass moderat erweitern.

Vernehmlassungsergebnisse

Botschaft

Entwurf

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.