Vernehmlassung bis 06.07.2020
Der Bundesrat beabsichtigt Verbesserungen im Straf- und Massnahmenvollzug.
Hiezu hat er an seiner Sitzung vom 06.03.2020 zwei Vorlagen in die Vernehmlassung geschickt, mit denen er die Sicherheit noch weiter verbessern will.
Die geplante Revision von Strafgesetzbuch (StGB) und Jugendstrafgesetzbuch (JStG) beinhaltet:
- Ausbau von Kontrolle und Betreuung, auch nach dem Strafvollzug
- Klärung der Zuständigkeiten der involvierten Behörden
- Verfahrensvereinfachungen
- Besonders gefährliche Jugendliche: Einführung einer Anschluss-Massnahme nach Erwachsenenstrafrecht.
Die Vernehmlassung für die vorgeschlagenen Revisionen des Strafgesetzbuchs (StGB) und des Jugendstrafgesetzbuchs (JStG) dauert bis 06.07.2020.
Mehr:
Erläuternder Bericht:
- Erläuternder Bericht zur Änderung des Strafgesetzbuches und zur Änderung des Jugendstrafgesetzes | ejpd.admin.ch
Vorentwurf StGB:
Vorentwurf JStG:
- Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht (Jugendstrafgesetz, JStG) (Massnahmenpaket Sanktionenvollzug) | ejpd.admin.ch
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam