Am 01.04.2020 hat der Bundesrat Massnahmen beschlossen, um die Agrarmärkte infolge der Corona-Krise zu stabilisieren, nämlich:
- Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung
- Verhinderung eines Preiseinbruchs auf den Märkten mit Folgen für die gesamte Wertschöpfungskette
- Längere Zahlungsfristen für die Akteure der Fleischbranche
- Vorübergehende Lockerung der Bestimmungen für gewisse Kontrolltätigkeiten.
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LawMedia Redaktionsteam