Gemäss Medienmitteilung des Bundesrates (BR) vom 16.04.2020 würden die Coronavirus-Schutzmassnahmen wie folgt gelockert:
- Ab 27.04.2020
- Ab diesem Datum könnten ihren Betrieb wieder aufnehmen:
- Spitäler (für sämtliche, auch nicht-dringliche Eingriffe)
- Ambulante medizinische Praxen
- Coiffeursalons
- Massagestudios
- Kosmetikstudios
- Baumärkte
- Gartencenter
- Blumenläden
- Gärtnereien
- Vorbehalt:
- Der Schutz des Publikums und der Arbeitnehmer müsse sichergestellt sein
- Ab diesem Datum könnten ihren Betrieb wieder aufnehmen:
- Am 11.05.2020
- Wenn es die Entwicklung der Situation zulasse, sollten am 11.05.2020 wieder öffnen dürfen:
- Obligatorische Schulen
- Läden
- Wenn es die Entwicklung der Situation zulasse, sollten am 11.05.2020 wieder öffnen dürfen:
- Am 08.06.2020
- Am 08.06.2020 sollen dann folgende Institutionen wieder öffnen können:
- Mittelschulen
- Berufsschulen
- Hochschulen
- Museen
- Zoos
- Bibliotheken.
- Am 08.06.2020 sollen dann folgende Institutionen wieder öffnen können:
Weiter teilte der Bundesrat mit:
- Keine Maskenpflicht
- Trotz schrittweiser Öffnung würde keine Maskenpflicht angeordnet
- Restaurants und Bars
- Wann Restaurants und Bars wieder öffnen dürften, sei noch unklar
- Der Bundesrat überlasse die Konzeptentwicklung der Gastronomie-Branche
- Arbeitnehmerschutz
- Der BR habe den Schutz besonders gefährdeter Arbeitnehmer präzisiert
- Versammlungen
- Versammlungen ab 5 Personen würden weiterhin verboten bleiben (auch Grillfeste)
- Für die Abhaltung von Festivals sehe der Bundesrat bis jetzt keine Chance
- Grenzen
- Die Grenzen würden weiterhin geschlossen bleiben
- Indirekt betroffene Selbständigerwerbende + Eltern im Härtefall
- Selbstständigerwerbende, die indirekt von den Massnahmen betroffen seien, würden neu auch eine Erwerbsersatzentschädigung erhalten, ebenso die Eltern, deren Kinder unter 20 J. eine Behinderung hätten
- Coronavirus (COVID-19): Ausweitung des Erwerbsersatz-Anspruchs auf Härtefälle
- Konkurs-Vermeidung
- Mit zwei vorübergehenden Regelungen wolle der BR Konkurse und Arbeitsplatzverluste vermeiden
- Coronavirus (COVID-19): Massnahmen gegen Konkurse
- Vorbehalt und Hinweis
- Der BR behalte sich, da die Prognosen schwierig seien, jederzeitige Änderungen vor
- Es sollten jedenfalls Rückfälle verhindert werden.
Quelle
LawMedia Redaktionsteam