Der Bundesrat hat heute, 29.04.2020, auf Antrag der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK entschieden, dass die kantonalen Gymnasien dieses Jahr auf schriftliche Maturitätsprüfungen verzichten können.
Die Kantone könnten aufgrund dieses Bundesratsbeschlusses den unterschiedlichen Gegebenheiten infolge der Corona-Krise Rechnung tragen.
Auf die kantonalen Prüfungen der eidgenössischen Berufsmaturität werde in der ganzen Schweiz verzichtet. Die Prüfungen würden durch Erfahrungsnoten ersetzt.
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LawMedia Redaktionsteam