Im Schweizerischen Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht, Ausgabe Nr. 2 / Februar 2020, S. 57 f., wurde ein informativer Beitrag veröffentlicht:
Richterwahl, Parteienproporz und Parteisteuern
Von Martin Burger, Präsident des Obergerichts des Kantons Zürich
Unter Hinweis darauf, dass der Verfasser im Beitrag seine persönliche Ansicht wiedergebe, orientiert er einleitend über die drei Eigenarten des Schweizer Richterwahlsystems:
- Feste Amtsdauer
- Wahl nach Parteiproporz
- Parteisteuer.
Der Verfasser erachtet die Wiederwahl alle sechs Jahre für dysfunktional. Er befürwortet eine Wahl auf unbestimmte Zeit, ergänzt um ein geregeltes Abberufungsverfahren. Für ihn scheint ein solches System zielführender.
Weiter geht er davon aus, dass die Parteisteuern eine Reform des Richterwahlsystems verhindern, obwohl das System den rechtsstaatlichen Mindestanforderungen nicht genügt.
Das Fehlen einer normierten Parteifinanzierung ist seines Erachtens in der politischen Diskussion eine sachfremde Rechtfertigung gegen eine Reform des Richterwahlsystems.
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam