Der Bundesrat hat am 08.05.2020 die befristete Änderung der Verordnung über das Gewerbe der Reisenden (RGV) beschlossen.
Die Verordnungsänderung bezweckt, die Auswirkungen der epidemien-rechtlichen Massnahmen für das „Schaustellergewerbe“ zu mildern:
- Verlängerung der Sicherheitsnachweise um sechs Monate
- Automatische Anerkennung ausländischer Inspektionsstellen.
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam