Der Bundesrat hat am 19.06.2020 den Bericht zu einem allfälligen Anpassungsbedarf des Steuerrechts im Bereich Blockchain zur Kenntnis genommen.
Der Bericht kam zum Schluss, dass es keine speziellen Gesetzesanpassungen im Steuerrecht benötige.
Mehr:
- Bericht zu einem allfälligen Anpassungsbedarf des Steuerrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register (DLT/Blockchain)
- Auszüge aus den MWST-Infos 04 und 07 zu Leistungen im Zusammenhang mit Blockchain- und Distributed Ledger-Technologie
- Arbeitspapier: Kryptowährungen und Initial Coin/Token-Offerings (ICOs/ITOs) als Gegenstand der Vermögens-, Einkommens- und Gewinnsteuer, der Verrechnungssteuer und der Stempelabgaben
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam