LAWNEWS

Arbeitsrecht / Gesundheitsrecht / Personenrecht

QR Code

Coronavirus: Contact Tracing – SwissCovid App startete am 25.06.2020

Datum:
26.06.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Coronavirus, COVID-19
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Erwerbsersatz-Regeln

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 24.06.2020 die Verordnung über das Proximity-Tracing-System für das Coronavirus verabschiedet.

Sie ermöglicht es, die SwissCovid App ab sofort schweizweit einzusetzen:

  • Start der SwissCovid App
    • Erlass für den App-Start
      • Der Bundesrat verabschiedete die Verordnung über das Proximity-Tracing-System (Link siehe unten) und ermöglichte so den Start der SwissCovid App
    • Ziele
      • Ergänzung des klassischen Contact Tracing
      • Mit dem Contact Tracing werden die Kontakte einer positiv auf das Coronavirus getesteten Person zurückverfolgt, so dass diese sich in Quarantäne begeben können
      • Damit werden Infektionsketten unterbrochen
    • Empfehlung
      • Nutzungsempfehlung durch BR
    • Wirkung
      • Warnfunktion
      • Die SwissCovid App warnt Menschen, die sich für eine bestimmte Dauer in der Nähe einer mit dem Coronavirus infizierten Person aufgehalten haben, sofern sie bei beiden Personen auf dem Mobiltelefon installiert ist
      • Indexierung des positiven Tests durch sog. „Covidcode“
      • Die infizierte Person muss/sollte nach dem positiven Test einen sog. „Covidcode“, den sie vom kantonsärztlichen Dienst erhält, in die App eingeben
    • Freiwilligkeit
      • Freiwillig sind:
      • Gebrauch der App
      • Eingabe des Codes
    • Meldefunktion
      • Wenn ein App-Benutzer eine Begegnung mit einer oder mehrerer infizierten Person(en) gehabt hat, erhält er eine Meldung mit der Information, dass er sich möglicherweise mit dem neuen Coronavirus angesteckt hat, mit den Angaben:
      • Begegnungs-Tag
      • Hinweis, dass das BAG eine Infoline zur kostenlosen Beratung betreibt
      • Hinweis, dass die Infoline kontaktiert werden kann
    • Erwerbsersatz
      • Wer sich auf Anordnung eines Arztes oder einer Behörde in Quarantäne begeben muss, hat Anrecht auf den Corona-Erwerbsersatz
      • Wer sich nach einer Kontaktmeldung der SwissCovid App freiwillig in Quarantäne begibt, ohne dass dies von einer Behörde oder einem Arzt oder einer Ärztin angeordnet ist, erhält diese Entschädigung nicht
  • Testergebnisse
    • Feld-Funktionstests
      • Die App wurde eingehend auf die Sicherheit und die Benutzerfreundlichkeit getestet
      • Es sind keine kritischen oder systemrelevanten Meldungen eingetroffen
    • Datenaufbereitung und Veröffentlichung
      • Das Bundesamt für Statistik (BfS) wird inskünftig auf seiner Webseiteanonymisierte Daten zur Nutzung der App zur Verfügung stellen.

Dokumente:

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.