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Disziplinarmassnahme: Kommandant einer Grenzwachtregion zu Recht versetzt

Datum:
05.06.2020
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Aufgrund diverser, im Mai 2018 bekannt gewordener Probleme bei der Personalführung wurde der Kommandant der Grenzwachtregion IV im August 2018 vorübergehend seiner Funktion enthoben und in eine neue Funktion beim Kommando des Grenzwachtkorps in Bern versetzt.

Massnahmen

Es folgten seitens des Arbeitgebers (Schweizerische Eidgenossenschaft):

  • Einleitung einer Straf- und eine Administrativuntersuchung, wobei letztere bis zu den Ergebnissen der Strafuntersuchung sistiert wurde
  • Definitive Suspendierung des Betroffenen als Kommandant der Grenzwachtregion IV (Grund: Bruch des Vertrauensverhältnisses).

Gegen diesen Entscheid erhob der Betroffene eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer).

Vertrauensverlust

Das BVGer bestätigte nun die Massnahme der Vorinstanz:

  • Vertrauensverlust der Mitarbeiter gegenüber ihrem Kommandanten, was eine angemessene Führung äusserst schwierig machte
  • Ungenügende Information des Kommandanten an seine Vorgesetzten über die vorliegenden Probleme (Informationssorgfalt und –tempo)
  • Beeinträchtigung der Vertrauensbeziehung zum Kommando und den direkten Vorgesetzten.

Aufgrund der Faktenlage und angesichts der besonderen Funktion als Kommandant einer Grenzwachtregion sei der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) als Arbeitgebervertreterin keine andere Wahl geblieben, als den Betroffenen zu versetzen, um die korrekte Wahrnehmung der öffentlichen Pflichten zu gewährleisten.

Zum Urteil

Bundesverwaltungsgericht (BVGer)

Urteil A-7410/2018 vom 18.05.2020

Medienmitteilung vom 04.06.2020, 12.00 Uhr

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Urheber: Sina Guntern
Lizenz: CC BY-NC-ND

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