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Gesundheitsrecht

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Herzklappenersatz mittels Katheter: Ausweitung der Leistungspflicht

Datum:
24.06.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
Gesundheitsrecht, Krankenkassen, Krankenkassenversicherung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Transkatheter-Aortenklappen-Implantation ist eine minimal-invasive Alternative zum operativen Klappenersatz am offenen Herzen. Sie wird gemäss BAG-Mitteilung vom 23.06.2020 neu von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) auch bei Operationen mit mittlerem Risiko vergütet. Bei der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) weitere Anpassungen vorgenommen.

Dazu im Einzelnen:

Der Herzklappenersatz mittels Katheter (TAVI) ist seit Juli 2013 bei Personen mit hohem Operationsrisiko sowie inoperablen Personen leistungspflichtig:

  • Praxisänderung
    • TAVI wird auch bei mittlerem und tiefem Operationsrisiko zunehmend angewandt
  • Mittlere Operationsrisiken
    • Die OKP-Leistungspflicht gilt deshalb neu auch bei mittleren Operationsrisiken
  • Tiefe Operationsrisiken
    • Keine Leistungspflicht
      • Bei tiefen Operationsrisiken gilt weiterhin keine Leistungspflicht
    • Gründe
      • Langzeitergebnisse stehen noch aus
      • Unklarheit der Berücksichtigung von Komplikationen wie
        • Klappeninsuffizienz
        • Herzrhythmusstörungen
      • Kostenpunkte (TAVI ist teurer als eine Operation).

KLV- und KLV-Anhänge-Anpassung

Aufgrund dieser sowie weiterer Änderungen wurden angepasst:

  • Krankenpflegeleistungsverordnung (KLV)
  • KLV-Anhänge.

Die Anpassungen treten zu verschiedenen Zeitpunkten in Kraft.

Anpassung der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) und der Analysenliste

  • Anpassungen in der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL)
    • Ausgangslage
      • Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat die MiGeL aufgrund der laufenden Revision erneut angepasst
    • Bewegungsschienen für Gelenke
      • Abgesehen von der Schulter-Bewegungsschiene werden inskünftig nicht mehr vergütet:
        • Bewegungsschienen zur passiven Bewegung der Gelenke
          • nach Operationen
          • nach Erkrankungen
    • Geräte zur Behandlung von Schlafapnoe
      • Aufgrund von Preiserhebungen in der Schweiz und nach Vergleichen mit Preisen im Ausland wurden angepasst
      • Höchstvergütungsbeträge (HVB) für
        • nCPAP-Geräte zur Behandlung von Schlafapnoe
        • Geräte zur mechanischen Heimventilation
    • Hilfsmittel für Tracheostoma
      • Für die Hilfsmittel bei Tracheostoma (künstliche Luftröhrenöffnung) wird ein neues Vergütungssystem mit Jahrespauschalen eingeführt
    • Weitere Anpassungen
      • In anderen Kapiteln sind weitere Positionen angepasst worden, auf die an dieser Stelle nicht näher eingegangen werden kann
    • Inkrafttreten
      • Diese Anpassungen der MiGeL treten am 01.01.2021 in Kraft.
  • Revidierte Analysenliste (AL)
    • AL-Funktion
      • Die Analysenliste (AL) bestimmt, in welchen Fällen und welcher Höhe eine Laboranalyse von der OKP vergütet wird
    • Anpassung
      • Die Liste wurde
        • überarbeitet
        • an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Labortechnik angepasst
    • Anpassungspunkte
      • Streichung obsoleter oder mehrfach tarifierter Positionen
      • Die AL enthält künftig ausführlichere Informationen zur
      • Verrechnung der Positionen durch die Laboratorien
      • Rechnungskontrolle durch die Versicherer
    • Inkrafttreten
      • Die revidierte AL tritt ab dem 01.01.2021 in Kraft.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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