Die Transkatheter-Aortenklappen-Implantation ist eine minimal-invasive Alternative zum operativen Klappenersatz am offenen Herzen. Sie wird gemäss BAG-Mitteilung vom 23.06.2020 neu von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) auch bei Operationen mit mittlerem Risiko vergütet. Bei der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) weitere Anpassungen vorgenommen.
Dazu im Einzelnen:
Der Herzklappenersatz mittels Katheter (TAVI) ist seit Juli 2013 bei Personen mit hohem Operationsrisiko sowie inoperablen Personen leistungspflichtig:
- Praxisänderung
- TAVI wird auch bei mittlerem und tiefem Operationsrisiko zunehmend angewandt
- Mittlere Operationsrisiken
- Die OKP-Leistungspflicht gilt deshalb neu auch bei mittleren Operationsrisiken
- Tiefe Operationsrisiken
- Keine Leistungspflicht
- Bei tiefen Operationsrisiken gilt weiterhin keine Leistungspflicht
- Gründe
- Langzeitergebnisse stehen noch aus
- Unklarheit der Berücksichtigung von Komplikationen wie
- Klappeninsuffizienz
- Herzrhythmusstörungen
- Kostenpunkte (TAVI ist teurer als eine Operation).
- Keine Leistungspflicht
KLV- und KLV-Anhänge-Anpassung
Aufgrund dieser sowie weiterer Änderungen wurden angepasst:
- Krankenpflegeleistungsverordnung (KLV)
- KLV-Anhänge.
Die Anpassungen treten zu verschiedenen Zeitpunkten in Kraft.
Anpassung der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) und der Analysenliste
- Anpassungen in der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL)
- Ausgangslage
- Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat die MiGeL aufgrund der laufenden Revision erneut angepasst
- Bewegungsschienen für Gelenke
- Abgesehen von der Schulter-Bewegungsschiene werden inskünftig nicht mehr vergütet:
- Bewegungsschienen zur passiven Bewegung der Gelenke
- nach Operationen
- nach Erkrankungen
- Bewegungsschienen zur passiven Bewegung der Gelenke
- Abgesehen von der Schulter-Bewegungsschiene werden inskünftig nicht mehr vergütet:
- Geräte zur Behandlung von Schlafapnoe
- Aufgrund von Preiserhebungen in der Schweiz und nach Vergleichen mit Preisen im Ausland wurden angepasst
- Höchstvergütungsbeträge (HVB) für
- nCPAP-Geräte zur Behandlung von Schlafapnoe
- Geräte zur mechanischen Heimventilation
- Hilfsmittel für Tracheostoma
- Für die Hilfsmittel bei Tracheostoma (künstliche Luftröhrenöffnung) wird ein neues Vergütungssystem mit Jahrespauschalen eingeführt
- Weitere Anpassungen
- In anderen Kapiteln sind weitere Positionen angepasst worden, auf die an dieser Stelle nicht näher eingegangen werden kann
- Inkrafttreten
- Diese Anpassungen der MiGeL treten am 01.01.2021 in Kraft.
- Ausgangslage
- Revidierte Analysenliste (AL)
- AL-Funktion
- Die Analysenliste (AL) bestimmt, in welchen Fällen und welcher Höhe eine Laboranalyse von der OKP vergütet wird
- Anpassung
- Die Liste wurde
- überarbeitet
- an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Labortechnik angepasst
- Die Liste wurde
- Anpassungspunkte
- Streichung obsoleter oder mehrfach tarifierter Positionen
- Die AL enthält künftig ausführlichere Informationen zur
- Verrechnung der Positionen durch die Laboratorien
- Rechnungskontrolle durch die Versicherer
- Inkrafttreten
- Die revidierte AL tritt ab dem 01.01.2021 in Kraft.
- AL-Funktion
Dokumente:
- KLV
- Änderungen in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) | bag.admin.ch
- Anhang 1
- Anhang 1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) | bag.admin.ch
Quelle
LawMedia Redaktionsteam