Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Luftfahrt (LFG).
Grund für die LFG-Anpassung bildet unter anderem die Übernahme des – wegen eines absichtlichen Germanwings-Absturzes initiierten – EU Erlasses durch die Schweiz, mit dem Ziel:
- Verbesserte Früherkennung von psychischen und physischen Erkrankungen bei Piloten und Fluglotsen
- Jederzeitige Durchführung von Alkoholkontrollen bei Flugbesatzungsmitgliedern, um einem allfälligen Alkoholmissbrauch vorzubeugen.
Piloten und Fluglotsen benötigen für die Ausübung ihrer Flug- und Arbeitstätigkeit eine gute körperliche Verfassung und einen medizinisch einwandfreien Gesundheitszustand. – Regelmässige Kontrollen durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und einen akkreditierten Fliegerarzt zur Flugtauglichkeit sind unabdingbar. Bisherige Beschränkungen sollen „über Bord geworfen“ und neues eingeführt werden:
- Neuigkeiten
- Melderecht der Ärzte für relevante Informationen punkto Flugsicherheit an das BAZL
- Vorfeldkontrollen bei Flugbesatzungsmitgliedern auch ohne Anzeichen von Angetrunkenheit durch stichprobenartige Alkoholtests
- Ziel
- Erhöhung der Luftfahrtsicherheit
- Gesetzgebungsprozess
- Vernehmlassung zur Teilrevision des LFG
- Voraussichtliches Inkrafttreten im März 2022.
Weiterführende Informationen
- Flugsicherheit
- Fluggastrechte
- Reisen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam