Vernehmlassung bis 12.10.2020
Der Bundesrat hat am 19.06.2020 die Vernehmlassung zur Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) eröffnet.
Er schlägt unter anderem vor, Versandhandelsplattformen umfassend zu besteuern und Abrechnungen für KMU zu vereinfachen. Der Vorschlag soll zudem parlamentarische Vorstösse umsetzen.
Seit der letzten, 2019 in Kraft gesetzten MWST-Revision müssen sich ausländische Versandhandelsunternehmen bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) registrieren, wenn sie mit Kleinsendungen mehr als CHF 100’000 Umsatz in der Schweiz erzielen:
- MWST: Obligatorische Steuerpflicht ab CHF 100‘000 – Neu Weltumsatz massgebend
- MWST: Teilrevision Mehrwertsteuergesetz – Weitere-Änderungen und ihr Inkrafttreten
Es habe sich nun gezeigt, dass die Wirkung dieser Massnahme begrenzt sei, da sich zahlreiche ausländische Online-Versandhandelsunternehmen nicht als mehrwertsteuerpflichtige Personen angemeldet hätten. Neu sollen daher Betreiber von Versandhandelsplattformen alle Lieferungen von Waren deklarieren und versteuern, die über ihre Plattform abgewickelt würden und in die Schweiz gelangten. Zur Durchsetzung der neuen Regeln soll die ESTV administrative Massnahmen verfügen können, wenn sich Unternehmen mit Versandhandelsplattformen zu Unrecht nicht registriert oder ihren Abrechnungs- und Zahlungspflichten nicht nachkommen würden. Neu solle die ESTV ein Einfuhrverbot für Lieferungen des betreffenden Unternehmens oder die Vernichtung der Gegenstände verfügen können. Zudem solle die ESTV zum Schutz der Kunden die Namen solcher Unternehmen veröffentlichen können.
Weitere Vereinfachungen werden vom Bundesrat bei der Mehrwertsteuerabrechnung für KMU und Erleichterungen für mehrwertsteuerpflichtige ausländische Unternehmen vorgeschlagen, um rechtstreues Verhalten zu erleichtern. Schliesslich sei beabsichtigt, den Subventionsbegriff mit dem ausserhalb des MWST-Rechts gebräuchlichen Subventionsbegriff in Übereinstimmung zu bringen.
Die Vorlage setze drei Motionen aus folgenden Bereichen um:
- Managed Care-Leistungen
- aktive Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen
- Produkte der Monatshygiene.
Zur Betrugsverhinderung solle die Bezugsteuerpflicht im Inland eingeführt werden, für:
- Übertragung von Emissionsrechten, Zertifikaten und Bescheinigungen für Emissionsverminderungen
- Herkunftsnachweise für Elektrizität und ähnliche Rechten
- Bescheinigungen und Zertifikaten.
Bis diese Gesetzesbestimmung in Kraft treten würden, werde mittels Verordnungsänderung das Meldeverfahren vorgeschrieben.
Mit diesen beiden Massnahmen erfülle die Schweiz gegenüber der EU staatsvertragliche Pflichten.
Schliesslich sehe die Vorlage eine Massnahme zur Bekämpfung betrügerischer Serienkonkurse (sog. „Konkursreiterei“) vor.
Die Vernehmlassung wurde an einen im Voraus bestimmten Personenkreis (Kantone, Fürstentum Liechtenstein und Organisationen) erlassen und dauert bis 12.10.2020.
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam