Gemäss Medienmitteilung der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) vom 30.07.2020 beantragt der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes den zuständigen parlamentarischen Kommissionen die Erteilung der Ermächtigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen BA Michael Lauber. Gleichzeitig eröffnet er ein Strafverfahren gegen FIFA-Präsident Gianni Infantino und den Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold.
Sowohl für BA Michael Lauber als auch für FIFA-Präsident Gianni Infantino und Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold gilt die Unschuldsvermutung.
Wir berichteten:
Weiterführende Informationen:
- Persönliche Erklärung von BA M. Lauber zum BVGer-Urteil
- Lohn-Sanktion gegen BA Michael Lauber: Lohnkürzung von 8 % auf 5 % reduziert
- Strafanzeigen vs. BA Michael Lauber, Gianni Infantino und weitere Personen: AB-BA setzt ausserordentlichen Staatsanwalt ein
- FIFA-Strafuntersuchungen + Ausstand von BA M. Lauber: Abweisung der Beschwerden von BA M. Lauber + Bundesanwaltschaft
- Nichtige Delegation des Disziplinarverfahrens gegen BA M. Lauber: Nichteintreten des Bundesgerichts auf die Beschwerde der AB-BA
- Aufsichtsbehörde Bundesanwaltschaft durfte Disziplinaruntersuchung vs. BA M. Lauber nicht an Drittperson delegieren
Quelle
LawMedia Redaktionsteam