Anpassung per 01.01.2021
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung von heute, 01.07.2020, die Verordnung über die Anpassung der Mineralölsteuersätze für Benzin und Dieselöl verabschiedet und die Mineralölsteuerverordnung angepasst:
- Per 01.01.2021 werden die Mineralölsteuersätze auf Benzin und Dieselöl um 3,7 Rappen pro Liter erhöht.
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, dass die Steuersätze auf Benzin und Dieselöl ab dem 01.01.2021 um 3,7 Rappen pro Liter erhöht werden sollen.
Damit soll die Ertragsneutralität bis zum 31.12.2028 sichergestellt werden.
Zudem hat der Bundesrat im Bereich der Mineralölsteuerrückerstattungen diverse Änderungen, insbesondere bezüglich der Harmonisierung und Vereinfachung der Nachweise des Treibstoffverbrauchs, vorgenommen.
Damit setzt der Bundesrat um:
- Parlamentarischen Initiative Burkart (17.405) «Verlängerung der Befristung der Steuererleichterungen für Erdgas, Flüssiggas und biogene Treibstoffe» vom 20.12.2019,welche die geltende Förderung von umweltschonenden Treibstoffen im Mineralölsteuergesetz als Übergangslösung bis Ende 2023 verlängert;
- Ausgleichung der daraus entstehenden Steuerausfälle bis zum 31.12.2028 über eine höhere Besteuerung von Benzin und Dieselöl.
Dokumente:
- Mineralölsteuerverordnung
- Mineralölsteuerverordnung | newsd.admin.ch
- Verordnung über die Anpassung der Mineralölsteuersätze für Benzin und Dieselöl
- Erläuternder Bericht
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam