Der Bundesrat beschäftigt sich am 01.07.2020 mit der Frage, ob es im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise mögliche Härtefälle gebe.
Gestützt auf ein Aussprachepapier, welches festlege, anhand welcher Kriterien der Begriff des „Härtefalls“ im Kontext der Coronakrise zu prüfen sei, erteilte der BR Prüfaufträge an:
- Bundesamt für Kultur BAK
- Bundesamt für Landwirtschaft BLW
- Staatssekretariat für Wirtschaft SECO.
Während der Coronakrise hat der Bundesrat Massnahmen erlassen, die es erlaubten, Arbeitsplätze zu erhalten, wie
- Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung
- Corona-Erwerbsausfallentschädigung
- COVID-19-Kredit bzw. COVID-19-Kredit-Plus
Trotz schrittweiser Rückkehr zur Normalität seit Ende Mai 2020 seien gewisse Branchenvertreter der Ansicht, die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen seien nicht ausreichend gewesen.
Ausgehend von diversen Kriterien, die eine Abgrenzung des Begriffs «Härtefall» im Kontext der Coronakrise ermöglichen, hält der Bundesrat eine vertiefte Prüfung der ihm unterbreiteten Fälle für angezeigt, um zu entscheiden, ob es in der Wirtschaft Härtefälle gebe. – Diese Prüfung solle von den eingangs erwähnten Ämtern der Bundesverwaltung durchgeführt werden.
Der Bundesrat erwartet die Ergebnisse dieser Prüfungen sowie Vorschläge für konkrete Massnahmen bis Ende August 2020.
Quelle
LawMedia Redaktionsteam