OR 257f Abs. 3 + OR 262
Eine Wohnungsvermietung über die Online-Plattform Airbnb ohne Zustimmung des Vermieters stellt eine Pflichtverletzung dar.
Für eine vorzeitige Kündigung ist der Vermieter erst berechtigt, wenn die Mieterin diese Pflicht nach erfolgter Abmahnung weiterhin verletzt. Löscht die Mieterin aber ihr Angebot auf der Online-Plattform binnen nützlicher Frist, ist eine vorzeitige Kündigung unwirksam.
Quelle
BGer 4A_140/2019 vom 26.09.2019