Persönliche Erklärung des Bundesanwalts zu dem am 24.07.2020 veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil A-2138/2020 vom 22.07.2020)
„Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts respektiere ich.
Die Unterstellung der Lüge weise ich nach wie vor in aller Form zurück. Wenn man mir jedoch als Bundesanwalt nicht glaubt, dann schadet dies der Bundesanwaltschaft.
Deshalb biete ich der zuständigen Gerichtskommission im Interesse der Institutionen den Rücktritt an. Die Modalitäten werde ich direkt mit dieser besprechen.
Weitergehende Informationen gibt es zu diesem Zeitpunkt nicht.“
Wir berichteten:
Weiterführende Informationen
- Strafanzeigen vs. BA Michael Lauber, Gianni Infantino und weitere Personen: AB-BA setzt ausserordentlichen Staatsanwalt ein
- FIFA-Strafuntersuchungen + Ausstand von BA M. Lauber: Abweisung der Beschwerden von BA M. Lauber + Bundesanwaltschaft
- Nichtige Delegation des Disziplinarverfahrens gegen BA M. Lauber: Nichteintreten des Bundesgerichts auf die Beschwerde der AB-BA
- Aufsichtsbehörde Bundesanwaltschaft durfte Disziplinaruntersuchung vs. BA M. Lauber nicht an Drittperson delegieren
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Bilquelle: Bundesanwaltschaft | bundesanwaltschaft.ch