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Coronavirus (COVID-19): Flugreisende aus Corona-Risikogebieten – Kontaktdaten-Kooperation von BAG + Kanton Zürich

Datum:
19.08.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Datenschutzrecht
Stichworte:
Airlines, Flüge, Fluggast, Luftfahrtreisen, Passagiere
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die für die Entgegennahme der Quarantäne-Meldungen und die Quarantäne-Überwachung zuständigen Kantone sollen rasch kontrollieren können, ob Reisende aus Covid-19-Risikogebieten die Quarantänepflicht einhalten.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich haben daher – gemäss BAG-Mitteilung vom 18.08.2020 – eine Vereinbarung zur Kooperation beim Kontaktdatenmanagement von Flugreisenden am Flughafen Zürich-Kloten (Airport ZRH) abgeschlossen:

  • Die Flughafenpolizei beschaffe sich direkt bei den „Airport ZRH“ anfliegenden Fluggesellschaften oder bei deren „Handling Agents“ die Kontaktkarten (Passenger Locator Forms) aller Passagiere, die aus einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Coronavirus-Ansteckungsrisiko in die Schweiz einreisten (Zusammenarbeit gestützt auf EpVo 103)
  • Die Flughafenpolizei leite die Daten unverzüglich und unter Wahrung der Datensicherheit weiter:
    • an jene Kantone, in denen sich der Wohn- oder Aufenthaltsort der einreisenden Person befinde
    • ans BAG
  • Danach würden die Daten gelöscht.

Das Vorgehen sei datenschutzkonform:

  • Grundlage für die Datenbearbeitung und den Datenaustausch zwischen Bund und Kanton sind die Artikel 58 und 59 des Epidemiengesetzes (EpG)
  • Das BAG beteilige sich an den Kosten, die dem Kanton Zürich für seine Leistungen entstehen würden
  • Die Vereinbarung gelte vorerst bis zum 31.12.2020. 

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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