Verhinderung der Einreise-Umgehung aus Risikostaaten mittels Transit-Flügen über Nicht-Risikostaaten
Gemäss Mitteilung des Sekretariats für Migration SEM vom 28.08.2020 können per 31.08.2020 Flugreisende aus Risikostaaten nicht mehr mittels Transit-Flügen über Nicht-Risikostaaten in die Schweiz einreisen.
Umgekehrt können Flugreisende aus Nicht-Risikostaaten in die Schweiz einreisen, auch wenn sie auf Flughäfen in einem Risikostaat umsteigen müssen, wenn sie dort die Transitzone des Flughafens nicht verlassen.
Die bisherigen Einreisebeschränkungen wurden über die Wahl entsprechender Transit-Flughäfen umgangen.
Im Einzelnen:
- Ausganslage
- Schweizer Staatsbürger und Bürger von EU-/EFTA-Staaten können trotz des Coronavirus aus allen Ländern der Welt in die Schweiz einreisen
- Je nach Land, in welchem sich diese Personen aufgehalten haben, unterstehen sie bei der Einreise in die Schweiz den Quarantäneauflagen des Bundesamtes für Gesundheit BAG
- Für Reisende innerhalb des Schengen-Raumes und aus den EU-Staaten gelten keine Einreiserestriktionen mehr
- Die Schweiz hat die Einreisebeschränkungen seit Mitte Mai 2020 schrittweise gelockert
- Die meisten Staaten ausserhalb des Schengen-Raumes verbleiben dagegen weiterhin auf der Liste der Risikostaaten und Personen, die von da kommen, bleibt die Einreise in die Schweiz grundsätzlich bis auf Weiteres untersagt
- Abflug- und nicht mehr Transit-Flughafen entscheidend
- Für Flugreisende aus Risikostaaten war bislang entscheidend, in welchem Land jener Flug startete, der sie direkt in die Schweiz brachte
- Vorangehende Anschlussflüge waren dabei unerheblich
- Ein aus dem Risikostaat USA einreisender Drittstaatsangehöriger, der zum Beispiel via Kanada nach Zürich flog, konnte unter Berücksichtigung der Quarantäneauflagen in die Schweiz einreisen – weil der Drittstaat Kanada als Ausnahme in der COVID-19-Verordnung 3 aufgeführt war und ist
- Weil die USA als Risikostaat gelten, konnten Passagiere aus Washington oder Chicago hingegen nicht direkt in die Schweiz einreisen
- Für Flugreisende aus Risikostaaten war bislang entscheidend, in welchem Land jener Flug startete, der sie direkt in die Schweiz brachte
- Neue Einreisepraxis
- Neu ist entscheidend, in welchen Ländern die Flugreisenden, die in die Schweiz einreisen wollen, ihre Flugreise begonnen haben:
- Drittstaatsangehörige, die beispielweise aus den USA kommend via Toronto nach Zürich fliegen, können ab dem 31.08.2020 nicht mehr in die Schweiz einreisen
- Mit dieser Praxis-Massnahme soll verhindert werden, dass die Einreisebeschränkungen über die Wahl entsprechender Transitflughäfen umgangen wird
- Neu ist entscheidend, in welchen Ländern die Flugreisenden, die in die Schweiz einreisen wollen, ihre Flugreise begonnen haben:
- Umgekehrter Modus
- Der gleiche Modus kommt auch umgekehrt zur Anwendung:
- Flugreisende aus Drittstaaten, die als Ausnahmen in der COVID-19-Verordnung 3 aufgeführt sind – beispielsweise Japan, Australien oder Neuseeland –, können auch dann in die Schweiz einreisen, wenn sie beispielsweise mangels Direktflügen in einem Risikostaat, beispielsweise der Türkei, umsteigen müssen
- Voraussetzung hierfür ist, dass sie die internationale Transitzone des Umsteigeflughafens nicht verlassen, also keine Einreise in den Risikostaat stattfindet.
- Der gleiche Modus kommt auch umgekehrt zur Anwendung:
Weiterführende Informationen
- Coronavirus (COVID-19): Flugreisende aus Corona-Risikogebieten – Kontaktdaten-Kooperation von BAG + Kanton Zürich
- Coronavirus (COVID-19): Verhaltensregeln nach Einreise aus einem Risikoland
- Coronavirus (COVID-19): Mitarbeiter-Ferien in Risikoland – Betrieblicher Gesundheitsschutz + Quarantäne-Abwesenheiten
- Datenschutz-Prinzipien
Quelle
LawMedia Redaktionsteam