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Kollektivanlagengesetz (KAG): Bundesrat verabschiedet Botschaft für KAG-Änderung

Datum:
19.08.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Bankenrecht
Stichworte:
Anlagefonds
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft zur Änderung des Kollektivanlagengesetzes (KAG) verabschiedet.

Damit will er in der Schweiz eine Fondskategorie schaffen, die qualifizierten Anlegern eine Alternative zu ähnlichen ausländischen Produkten bietet:

  • Diese neue kollektive Kapitalanlagen soll «Limited Qualified Investor Funds» (L-QIF) bezeichnet werden.
    • Befreiung von der Bewilligungs- und Genehmigungspflicht
    • Nur für qualifizierte Anleger / nicht für breites Publikum
      • Spezifische Anlagevorschriften
      • Aufsicht über FINMA
      • Ziel: Mehr kollektive Kapitalanlagen in der Schweiz und Verbleib eines grösseren Teils der Wertschöpfungskette in der Schweiz

Die Massnahme soll die Wettbewerbsfähigkeit des Fondsplatzes Schweiz stärken.

Parlamentarische Behandlung

Es ist davon auszugehen, dass das Parlament sich im zweiten Halbjahr 2020 erstmals mit der Vorlage befassen wird. Das Inkrafttreten der KAG-Änderung ist frühestens per Anfang 2022 zu erwarten.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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