Markus Alexander R. / Eichel Florian / Rodriguez Rodrigo (Hrsg.) Chancen und Gefahren – national und international |
Buchart
Buch (Kartoniert / Paperback)
Institut für internationales Privatrecht und Verfahrensrecht, CIVPRO 14
Inhalt / Rezension
CIVPRO Bern und die schweizerischen SchKG-Vereinigung haben in Zusammenarbeit die zehnte Schweizer Tagung für Zivilprozessrecht organisiert.
Die CIVPRO-Tagung 2019 war dem handelsgerichtlichen Prozess gewidmet.
Der Handelsgerichtsprozess stellt die Anwaltschaft vor zahlreiche Fragen, welche von Lehre und Rechtsprechung nur teilweise gelöst sind.
Diskutiert wurden insbesondere die Chancen und Gefahren auf nationaler und internationaler Ebene, v.a.:
- Zuständigkeit
- Gerichtsorganisation
- Verfahren
- praktische Handhabung.
Die CIVPRO-Tagung 2019 hat die Fragen aufgegriffen und über den neusten Stand informiert:
- die sachliche Zuständigkeit der Handelsgerichte (Johann Zürcher)
- Der Autor empfiehlt die seriöse Zuständigkeitsabklärung und gar die Darlegung der Faktoren, die aus klägerischer Sicht für die Zuständigkeit des Handelsgerichts sprechen
- In der Schlussbetrachtung sind auch mahnende Wort an die Handelsgerichte, nicht zwanghaft nach Nichteintretens-Gründen zu suchen
- die Begründungsanforderungen beim Rechtsmittel an das Bundesgericht (Nicolas von Werdt)
- Der Referent befasste sich v.a. mit den Herausforderungen der anspruchsvollen Begründung von Rechtsmitteln ans Bundesgericht unter besonderer Berücksichtigung der Beschwerden gegen Handelsgerichtsentscheide
- Wie nicht anders zu erwarten, bildete die Rechtsprechung den Rahmen für dieses Tagungsthema
- das Verfahren bei Vergleichsverhandlungen am Handelsgericht Zürich – „la méthode zurichoise“ (Alexander Brunner)
- Im Zentrum dieses Beitrages standen v.a. die Themen:
- „Referate der Gerichtsdelegation“
- „Einigungsverhandlungen mit den Parteien und Anwälten“
- Kerngegenstand bildete die „Tradition einer jahrzehntealten Vorgehensweise des Handelsgerichts des Kantons Zürich“, die vom Referenten in Anlehnung an einen früheren Aufsatz des bekannten Professor PIERRE TERCIER als „méthode zurichoise“ bezeichnet wurde
- Der Referent rief im Abschnitt „psychologische Stufe“ auf, vom sich hartnäckig haltenden Gerücht Abstand zu nehmen, wonach die Parteien an den Vergleichsverhandlungen unter Druck gesetzt würden
- Im Zentrum dieses Beitrages standen v.a. die Themen:
- das Behaupten, Bestreiten und Beweisen in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung (Christian Josi)
- Der Autor adressiert nach einlässlichen Ausführungen zum „Schluss“ die Hauptproblemfelder: Verweise auf Beilagen, Beweiserleichterung nach OR 42 Abs. 2, zunehmende Anforderungen an die Bestreitungslast und die neue Entwicklung der begründeten Bestreitung, die die bestreitende Partei auch bei Informationsvorsprung vor schwierige Fragen und Entscheidungen stellt
- die internationalen Streitigkeiten vor Handelsgericht (Pascal Grolimund)
- Der Referent gibt das Ergebnis seiner Rechtsprechungserläuterungen zu Beginn bekannt: „… Internationale Streitigkeiten vor Handelsgericht unterscheiden sich nicht von Binnenstreitigkeiten. Das Verfahren vor dem Handelsgericht richtet sich auch in internationalen Sachverhalten nach der prozessualen lex fori, d.h. nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung. …“
- Dies bestätigt sich denn auch durch die kommentierten Urteile.
Der Tagungsband „CIVPRO 14“ enthält die auf den Referaten basierenden Beiträge in vollständiger und aktualisierter Version.
Anmerkung der Redaktion zur „méthode zurichoise“
Es gilt das geflügelte Wort „An jedem Gerücht ist etwas Wahres“:
Wie soll man das nennen, wenn die Gerichtsdelegation die Präsenz beider Parteien anlässlich einer Referentenaudienz*) nutzt und zur Herstellung der Vergleichsbereitschaft nach nur einmaligem Schriftenwechsel und damit vor Aktenschluss die Gerichtsdelegation teils weitergehende Annahmen trifft, hin und wieder auch mit grenzwertigen Rechtsargumenten die Chancen und Risiken der Parteien prognostiziert/steuert und gelegentlich auch nicht davor zurückschreckt, in Verletzung der Dispositionsmaxime Parteien auf weitere Argumente hinzuweisen, um der im RefAud-Stadium erfolgreicher positionierten Partei angesichts des unerlaubt Offenbarten das Weiterprozessieren zu erschweren?
Viele Parteien sind über diese Methodik und die Priorisierung – Prozessökonomie vor (gerechtem) Richterspruch – mehr als überrascht und werden sich künftig überlegen, ob sie sich dieser „méthode zurichoise“ nochmals aussetzen wollen.
Es liegt nun am einzelnen Betrachter zwischen Dichtung und Wahrheit sich eine eigene Meinung zur „méthode zurichoise“ zu bilden.
*) Referentenaudienz = Gerichtsdelegation teilt – natürlich unter allen Vorbehalten – die Einschätzung des beim aktuellen Stand zu erwartenden Urteilsergebnisses mit und gibt den Parteien – mehr oder minder geführt/begleitet – Gelegenheit zu Vergleichsverhandlungen
Herausgeber
- Dr. iur. Alexander R. Markus
- Dr. iur. Florian Eichel
- Dr. iur. Rodrigo Rodriguez
Autoren
- Dr. iur. Alexander Brunner, CEDR
- Dr. iur. Pascal Grolimund, LL.M.
- iur., Fürsprecher Christian Josi
- Nicolas von Werdt, LL.M.
- Dr. iur. Johann Zürcher
Inhaltsübersicht
- Vorwort
- Autorenverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Zur sachlichen Zuständigkeit (Johann Zürcher)
- Begründungsanforderungen beim Rechtsmittel an das Bundesgericht (Nicolas von Werdt)
- Vergleichsverhandlungen am Handelsgericht Zürich – „la méthode zurichoise“ (Alexander Brunner)
- Behaupten, Bestreiten und Beweisen – praktische Fragen im Lichte der bundesgerichtlichen Rechtsprechung (Christian Josi)
- Internationale Streitigkeiten vor Handelsgericht (Pascal Grolimund)
Fokus
Diskussionsgrundlagen und Lösungswege für die Prozessführung vor den vier Handelsgerichten
Bewertung
Von ZPR-Experten für Praktiker