Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Vernehmlassung zu folgenden Erlass-Vorhaben eröffnet:
- zur Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes (SVG)
- zum Ordnungsbussengesetz (OBG)
- zu 8 Verordnungen.
Der Bundesrat wolle damit einiges bewirken, nämlich:
- Erhöhung der Verkehrssicherheit für E-Bike-Fahrer
- Förderung der umweltfreundlichen Technologien
- Verbesserung der rechtlichen Grundlagen für das automatisierte Fahren.
Zudem würden mit dem Revisionsprojekt Aufträge des Parlaments umgesetzt. Dazu zählt auch die vom Parlament geforderte Anpassung der «Via sicura»-Massnahmen.
Im Einzelnen:
- Verkehrssicherheit für E-Bikes
- Angesichts der Verfünffachung der schweren E-Bike-Unfälle bestehe ein Handlungsbedarf, diesen Trend zu brechen und Unfälle zu vermeiden
- Der Bundesrat wolle mit rasch realisierbaren Massnahmen auf Verordnungsebene die Sicherheit erhöhen:
- Tagfahrlicht + Helmtragepflicht für E-Bike-Fahrer
- Alle E-Bike-Fahrer sollen dazu verpflichtet werden, einen Helm zu tragen und das Licht auch tagsüber einzuschalten
- Tacho-Pflicht für schnelle E-Bikes
- Schnelle E-Bikes sollen künftig mit einem Tacho ausgerüstet sein, damit sie die Geschwindigkeitsvorgaben genau einhalten könnten
- Tagfahrlicht + Helmtragepflicht für E-Bike-Fahrer
- Förderung umweltfreundlicher Technologien
- Mit neuen Technologien sollen Treibstoffverbrauch und die Treibhausgasemissionen im Strassengüterverkehr gesenkt werden können
- Zu den Bauweisen und Möglichkeiten zählten
- Verbesserung der Aerodynamik der Fahrzeuge
- Einsatz von elektrischen Antrieben mit Batterien
- Einsatz von Antrieben auf Wasserstoffbasis
- Das geltende Recht behindere solche Möglichkeiten, weil sich der Einsatz umweltfreundlicher Technologien negativ auf die Nutzlast und / oder das Fahrzeug-Ladevolumen auswirke
- Der Bundesrat wolle deshalb das erforderliche Mehrgewicht anpassen und / oder die erforderliche Zusatzlänge erhöhen:
- die Höchstlängen
- die höchstzulässigen Gewichte von Fahrzeugen
- die Fahrzeugkombinationen
- Die Ladekapazität der Fahrzeuge dürfe aber nicht vergrössert werden.
- Zu den Bauweisen und Möglichkeiten zählten
- Mit neuen Technologien sollen Treibstoffverbrauch und die Treibhausgasemissionen im Strassengüterverkehr gesenkt werden können
- Automatisiertes Fahren
- Die fortlaufende Verbesserung der Assistenzsysteme der Fahrzeuge erlaubten es künftig mit einem Auto zu fahren, ohne dass die Lenker das Fahrgeschehen permanent überwachen müssten
- Um auf solche Entwicklungen rasch reagieren zu können, solle der Bundesrat im Strassenverkehrsgesetz (SVG) neu die Kompetenz erhalten, die konkreten Regelungen auf Verordnungsstufe zu erlassen. Hiezu festgelegt werden sollen:
- Rahmenbedingungen, die der Bundesrat in Ausübung seiner Kompetenz zu beachten hat
- Schaffung einer rechtlichen Grundlage, damit das Bundesamt für Strassen (ASTRA) Versuche mit vollautomatisierten Fahrzeugen auf öffentlichen Strassen bewilligen könne
- Mit solchen realitätsnahen Tests könnten wichtige Erkenntnisse gewonnen werden
- Anpassung von «Via sicura»
- Auftrags des Parlaments schlägt der Bundesrat vor, mit der SVG-Anpassung die im Rahmen von «Via sicura» eingeführten Raser-Massnahmen anzupassen:
- Verhältnismässigere Ausgestaltung der Massnahmen
- Vermeidung ungewollter Härtefälle
- Die Gerichte sollen neu im Einzelfall entscheidungsfreier sein:
- Prüfung der konkreten Umstände
- Entscheid, welches Strafmass dem jeweiligen Fall Rechnung trägt.
- Auftrags des Parlaments schlägt der Bundesrat vor, mit der SVG-Anpassung die im Rahmen von «Via sicura» eingeführten Raser-Massnahmen anzupassen:
Die Vernehmlassung zum SVG-Revisionspaket dauert bis am 12.12.2020.
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LawMedia Redaktionsteam