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Revisionspaket zum Strassenverkehrsrecht: BR eröffnet Vernehmlassung

Datum:
12.08.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Stichworte:
45 km-E-Bikes, E-Bike, Verkehrsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Vernehmlassung zu folgenden Erlass-Vorhaben eröffnet:

  • zur Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes (SVG)
  • zum Ordnungsbussengesetz (OBG)
  • zu 8 Verordnungen.

Der Bundesrat wolle damit einiges bewirken, nämlich:

  • Erhöhung der Verkehrssicherheit für E-Bike-Fahrer
  • Förderung der umweltfreundlichen Technologien
  • Verbesserung der rechtlichen Grundlagen für das automatisierte Fahren.

Zudem würden mit dem Revisionsprojekt Aufträge des Parlaments umgesetzt. Dazu zählt auch die vom Parlament geforderte Anpassung der «Via sicura»-Massnahmen.

Im Einzelnen:

  • Verkehrssicherheit für E-Bikes
    • Angesichts der Verfünffachung der schweren E-Bike-Unfälle bestehe ein Handlungsbedarf, diesen Trend zu brechen und Unfälle zu vermeiden
    • Der Bundesrat wolle mit rasch realisierbaren Massnahmen auf Verordnungsebene die Sicherheit erhöhen:
      • Tagfahrlicht + Helmtragepflicht für E-Bike-Fahrer
        • Alle E-Bike-Fahrer sollen dazu verpflichtet werden, einen Helm zu tragen und das Licht auch tagsüber einzuschalten
      • Tacho-Pflicht für schnelle E-Bikes
        • Schnelle E-Bikes sollen künftig mit einem Tacho ausgerüstet sein, damit sie die Geschwindigkeitsvorgaben genau einhalten könnten
  • Förderung umweltfreundlicher Technologien
    • Mit neuen Technologien sollen Treibstoffverbrauch und die Treibhausgasemissionen im Strassengüterverkehr gesenkt werden können
      • Zu den Bauweisen und Möglichkeiten zählten
        • Verbesserung der Aerodynamik der Fahrzeuge
        • Einsatz von elektrischen Antrieben mit Batterien
        • Einsatz von Antrieben auf Wasserstoffbasis
      • Das geltende Recht behindere solche Möglichkeiten, weil sich der Einsatz umweltfreundlicher Technologien negativ auf die Nutzlast und / oder das Fahrzeug-Ladevolumen auswirke
      • Der Bundesrat wolle deshalb das erforderliche Mehrgewicht anpassen und / oder die erforderliche Zusatzlänge erhöhen:
        • die Höchstlängen
        • die höchstzulässigen Gewichte von Fahrzeugen
        • die Fahrzeugkombinationen
      • Die Ladekapazität der Fahrzeuge dürfe aber nicht vergrössert werden.
  • Automatisiertes Fahren
    • Die fortlaufende Verbesserung der Assistenzsysteme der Fahrzeuge erlaubten es künftig mit einem Auto zu fahren, ohne dass die Lenker das Fahrgeschehen permanent überwachen müssten
    • Um auf solche Entwicklungen rasch reagieren zu können, solle der Bundesrat im Strassenverkehrsgesetz (SVG) neu die Kompetenz erhalten, die konkreten Regelungen auf Verordnungsstufe zu erlassen. Hiezu festgelegt werden sollen:
      • Rahmenbedingungen, die der Bundesrat in Ausübung seiner Kompetenz zu beachten hat
      • Schaffung einer rechtlichen Grundlage, damit das Bundesamt für Strassen (ASTRA) Versuche mit vollautomatisierten Fahrzeugen auf öffentlichen Strassen bewilligen könne
      • Mit solchen realitätsnahen Tests könnten wichtige Erkenntnisse gewonnen werden
  • Anpassung von «Via sicura»
    • Auftrags des Parlaments schlägt der Bundesrat vor, mit der SVG-Anpassung die im Rahmen von «Via sicura» eingeführten Raser-Massnahmen anzupassen:
      • Verhältnismässigere Ausgestaltung der Massnahmen
      • Vermeidung ungewollter Härtefälle
    • Die Gerichte sollen neu im Einzelfall entscheidungsfreier sein:
      • Prüfung der konkreten Umstände
      • Entscheid, welches Strafmass dem jeweiligen Fall Rechnung trägt.

Die Vernehmlassung zum SVG-Revisionspaket dauert bis am 12.12.2020.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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