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Richterwahl im Losverfahren: BR gegen Justiz-Initiative

Datum:
21.08.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Bundesrat, Losverfahren, Richterwahl
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Justiz-Initiative fordert, dass die Richter des Bundesgerichts künftig per Los bestimmt werden sollen. Der Bundesrat (BR) lehnt ein Losverfahren für Richterwahlen ab. Das Losverfahren basiere auf dem Zufallsprinzip statt auf einer demokratischen Wahl und wäre damit ein Fremdkörper in der Schweizer Rechtsordnung. Der BR beantragt deshalb dem Parlament, die Justiz-Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und hat an seiner Sitzung vom 19.08.2020 die entsprechende Botschaft verabschiedet.

Die Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)» ist am 26.08.2019 mit 130 100 gültigen Unterschriften eingereicht worden. Sie verlangt:

  • Bestimmung der Richter des Bundesgerichts durch Los
  • Entscheid einer unabhängigen Fachkommission, wer zum Losverfahren zugelassen werde
  • Wahl der Bundesrichter bis 5 Jahre nach dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters
  • Recht der Bundesversammlung, auf Antrag des Bundesrats einen Richter abzuberufen, wenn er Amtspflichten schwer verletze oder die Fähigkeit, das Amt auszuüben, auf Dauer verloren habe.

Der BR sieht folgende negative Ausprägungen in der Justiz-Initiative:

  • Zufall und Losglück statt demokratische Wahl
    • Das Losverfahren wäre ein Fremdkörper in der schweizerischen Rechtsordnung:
      • Richter werden in der Schweiz sowohl auf kantonaler wie auf nationaler Ebene grundsätzlich vom Volk oder vom Parlament gewählt
    • Im Falle einer Initiative-Annahme würde die Wahl der Bundesrichter nicht mehr demokratisch entschieden, sondern dem Zufall überlassen:
      • Es würde nicht die bestgeeignete Person Richter, sondern wer bei der Losziehung Glück hat
      • Dadurch würde die demokratische Legitimation des Bundesgerichts geschwächt
  • Bewährtes aktuelles Wahlsystem
    • Das aktuelle System der Nominierung und der Wahl der Bundesrichter durch die demokratisch legitimierte Bundesversammlung habe sich grundsätzlich bewährt und berücksichtige nebst der fachlichen auch die sprachlichen und regionalen Kriterien
    • Ausserdem nehme die Bundesversammlung traditionsgemäss Rücksicht auf die Proporzansprüche der grossen politischen Parteien, weshalb das heutige Wahlsystem gewährleiste, dass das Bundesgericht aus gesellschaftspolitischer Sicht ausgewogen zusammengesetzt sei
    • Dieses ausgewogene System erhöhe die Akzeptanz der Bundesgerichtsurteile in der Bevölkerung.

Aus all diesen Gründen empfiehlt der BR dem Parlament, die Justiz-Initiative ohne Gegenentwurf und Gegenvorschlag abzulehnen.

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Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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