Das Bundesgericht begrüsst gemäss seiner Medienmitteilung den Vorschlag der Gerichtskommission zur Gesamterneuerungswahl der Mitglieder des Bundesgerichts für die Amtsperiode 2021 bis 2026.
Die richterliche Unabhängigkeit sei eine Grundvoraussetzung des schweizerischen Rechtsstaates:
- Trotz politischer Wahl würden die Mitglieder des Bundesgerichts nicht politisch urteilen.
- Das Bundesgericht sei bei der Rechtsprechung allein dem Recht verpflichtet.
Vor diesem institutionellen Hintergrund begrüsse das Bundesgericht aus staatspolitischen Gründen den Entscheid der Gerichtskommission, alle erneut kandidierenden bisherigen Gerichtsmitglieder vorbehaltlos für die Amtsperiode 2021 bis 2026 zur Wiederwahl vorzuschlagen.
Medienmitteilung
- Medienmitteilung des Bundesgerichts vom 09.09.2020, 17.51 Uhr
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Bildquelle: Von Gzzz – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, Link