Covid-19-Gesetz am 26.09.2020 in Kraft getreten
Neues Covid-19-Gesetz
Das ehrgeizige Ziel von Bundesrat (BR) und Parlament ist erreicht:
National- und Ständerat haben das Covid-19-Gesetz während einer einzigen Session – in teils hektischen Sitzungen – durchberaten und beschlossen
Der Ständerat hat sich einstimmig für die Gesetzesvorlage ausgesprochen; auch im Nationalrat fiel das Resultat deutlich aus (153 zu 36 Stimmen bei 6 Enthaltungen).
Beendigung der Notmassnahmen
Das dringliche Covid-19-Gesetz ist vergangenen Samstag, den 26.09.2020, in Kraft getreten. Damit ist die Notrechts-Phase, die ihren Anfang mit Ausbruch der Coronakrise Ende Februar 2020 begonnen hatte, zu Ende gegangen. Erinnerlich hatte der BR gestützt auf die Bundesverfassung (BV) – ohne Parlament – zahlreiche Not-Verordnungen mit teilweise einschneidenden Massnahmen erlassen.
Neues Notrecht weiterhin möglich
Der BR kann auch in Zukunft bei einer unerwarteten Pandemie-Entwicklung neue Massnahmen für notwendig erachten, die heute gesetzlich nicht vorgesehen sind, und diese anordnen.
Wir berichteten:
Link zum Covid-19-Gesetz (Text der Parlaments-Schlussabstimmung):
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam