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Covid-19-Geschäftsmietegesetz: Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Gesetzesvorlage

Datum:
21.09.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
Coronavirus (COVID-19), COVID-19, Geschäftsmietegesetz, Mietrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Geschäftsmieten

Der Bundesrat (BR) hat am 18.09.2020 die Botschaft zum Covid-19-Geschäftsmietegesetz verabschiedet und damit einen Auftrag des Parlaments erfüllt, wobei der BR aber darauf verzichte, dem Parlament die Zustimmung zum Gesetzesentwurf zu beantragen:

  • Die Vorlage sehe vor, dass die
    • Mieter, die im Frühjahr 2020 von einer Schliessung oder starken Einschränkung betroffen waren, für diese Periode 40 % des Mietzinses bezahlen hätten
    • Vermieter die Mietzinsmindereinnahmen von 60 % zu tragen hätten
  • Die Vorlage sei in der Vernehmlassung kontrovers beurteilt worden
    • Es liege nun am Parlament, über das coronavirus-bedingte Gesetzesvorhaben zur Geschäftsmiete zu entscheiden.

Bundesrätlicher Aufruf zum Einvernehmen

Erinnerlich rief der BR am 08.04.2020 die betroffenen Mietparteien dazu auf, im Dialog konstruktive und pragmatische Lösungen zu suchen und zu finden. 

Gesetzgebungsauftrag des Parlaments an den BR

National- und Ständerat hatten in der Sommersession 2020 zwei gleichlautenden Kommissions-Motionen zugestimmt, mit welchen der BR beauftragt wurde, eine gesetzliche Regelung im Bereich der Geschäftsmieten vorzulegen.

Vernehmlassungsergebnisse

Die Vernehmlassung, die vom 01.07.2020 bis am 04.08.2020 durchgeführt wurde, ergab ein kontroverses Bild:

  • Ablehnung des Gesetzesvorschlages
    • 11 Kantone
    • 2 politische Parteien
    • Wirtschaftsverbände
    • Vermieterverbände
    • Immobilienverbände
  • Zustimmung zur Gesetzesvorlage
    • 8 Kantone
    • 4 politische Parteien
    • Schweizerischen Städteverband
    • Mieterorganisationen
    • Gastro-Verband
    • Berufsverbände
  • Zu den einzelnen Bestimmungen gab es Kritik von beiden Seiten: Den einen geht die Vorlage zu weit, den anderen zu wenig weit.

Anpassung der Gesetzesvorlage nach der Vernehmlassung / Aktuelle Vorlage

Der BR passte die Gesetzesvorlage aufgrund der Rückmeldungen punktuell an. Trotzdessen orientiert sich das vorliegende Covid-19-Geschäftsmietegesetz eng am Wortlaut der beiden gleichlautenden Kommissions-Motionen:

Gesetzesadressaten

    • Die Adressaten des Gesetzes sind die Miet- und Pachtparteien von Betrieben und öffentlich zugänglichen Einrichtungen (zB Restaurants oder Coiffeur-Salons), die aufgrund von Artikel 6 Absatz 2 der COVID-19-Verordnung 2 geschlossen wurden oder von Gesundheitseinrichtungen, die aufgrund von Artikel 10a Absatz 2 der gleichen Verordnung ihre Tätigkeiten reduzieren mussten

Betroffene Einrichtungen

    • Für die betroffenen Einrichtungen soll der Miet- oder Pachtzins für die Zeit der verordneten Schliessung 40 Prozent betragen
    • Bei Gesundheitseinrichtungen, die ihren Betrieb einschränken mussten, gilt dies für maximal zwei Monate

Betroffener Mietzins

    • Die Regelung bezieht sich auf einen Nettomietzins bzw. Nettopachtzins von maximal CHF 20’000 pro Monat und Objekt
    • Bei einem Miet- oder Pachtzins zwischen CHF 15’000 und CHF 20’000 sollen beide Mietparteien mit einer einseitigen schriftlichen Mitteilung auf die Gesetzesregelung verzichten können
    • Ausdrückliche Einigungen der Vertragsparteien sollen ihre Gültigkeit behalten

Wirtschaftliche Notlage von Mieter oder Pächter

    • Vermieter und Verpächter, die infolge von Miet- oder Pachtzinsausfällen in eine erhebliche wirtschaftliche Notlage geraten, sollen eine finanzielle Entschädigung durch den Bund beantragen können
    • Eine derartige wirtschaftliche Notlage liegt insbesondere vor, wenn die reine Kostenmiete angewandt wird oder, wenn nachgewiesen werden kann, dass die finanzielle Einbusse die wirtschaftliche Existenz des Antragstellers bedroht.

BR hält an seinem bisherigen Standpunkt fest

Der BR hält an seiner bisherigen Position fest, dass ein Eingriff in die privatrechtlichen Beziehungen zwischen Mietern und Vermietern zu vermeiden sei, weshalb er verzichte, dem Parlament die Zustimmung zu diesem Gesetzesentwurf zu beantragen.

BR plant Monitoring-Bericht

Der BR werde in den kommenden Wochen einen Monitoring-Bericht zum Thema der Geschäftsmieten veröffentlichen.

  • Dieser Bericht
    • solle die Situation im Bereich der Geschäftsmieten darstellen;
    • gehe auf einen Entscheid des BR vom 08.04.2020 zurück.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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