Der Bundesrat (BR) an seiner Sitzung vom 14.10.2020 die Anpassung der AHV/IV-Renten per 01.01.2021 an die aktuellen Preis- und Lohnentwicklung beschlossen.
Die Minimalrente der AHV/IV beträgt neu CHF 1195 pro Monat.
Gleichzeitig werden Anpassungen im Beitragsbereich, bei den Ergänzungsleistungen und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge vorgenommen.
Zu den Einzelheiten:
- Ausgangslage
- Der Bundesrat (BR) prüft alle 2 Jahre, ob eine Anpassung der AHV/IV-Renten angezeigt ist
- Der Entscheid stützt sich auf die Empfehlung der Eidgenössischen AHV/IV-Kommission und basiert auf dem arithmetischen Mittel aus dem Preis- und dem Lohnindex (Mischindex)
- Der BR passte die Rente letztmals 2019 an, als er die AHV/IV Mindestrente auf CHF 1’185 festsetzte
- Anpassungen
- Minimal- und Maximal-AHV/IV-Rente (Beträge bei voller Beitragsdauer)
- Die minimale AHV/IV-Rente steigt
- von CHF 1’185 auf CHF 1’195 pro Monat
- Die Maximalrente wird erhöht
- von CHF 2’370 auf CHF 2’390 pro Monat
- Die minimale AHV/IV-Rente steigt
- Ergänzungsleistungen
- Bei den Ergänzungsleistungen wird der Betrag für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs angepasst
- für Alleinstehende
- von CHF 19’450 auf CHF 19’610 pro Jahr
- für Ehepaare
- von CHF 29’175 auf CHF 29’415 pro Jahr
- für Kinder über 11 Jahren
- auf CHF 10’260 pro Jahr
- für Kinder unter 11 Jahren
- auf CHF 7’200 pro Jahr
- für Alleinstehende
- Bei den Ergänzungsleistungen wird der Betrag für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs angepasst
- Mindestbeträge bei Selbständigerwerbenden
- Die Mindestbeiträge der Selbständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO werden erhöht
- von CHF 496 auf CHF 500pro Jahr
- Der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV wird erhöht
- von CHF 950 auf CHF 958 pro Jahr.
- Die Mindestbeiträge der Selbständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO werden erhöht
- Minimal- und Maximal-AHV/IV-Rente (Beträge bei voller Beitragsdauer)
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam