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Blockchain: Vernehmlassung zur Mantelverordnung bis 02.02.2021

Datum:
23.10.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Bankgarantie
Stichworte:
Bankenrecht, Blockchain, Distributed-Ledger-Technologie, Finanzmarkt
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am 19.10.2020 die Vernehmlassung zur Mantelverordnung im Bereich Blockchain eröffnet.

Die Vernehmlassung dauert bis 02.02.2021.

Im Einzelnen:

  • Ausgangslage
  • Ziel
    • Mit einer Mantelverordnung sollen nun die vom Parlament beschlossenen Gesetzesanpassungen auf Stufe Bundesratsverordnung nachvollzogen werden
  • Vernehmlassung
    • Die Vernehmlassung bei Kantonen, Parteien und weiteren interessierten Kreisen (vgl. Dokumente unten) dauert bis zum 02.02.2021
  • Vorinformation über die Inkraftsetzung
    • Der BR möchte die Gesetzes- und Verordnungsänderungen voraussichtlich per 01.08.2021 in Kraft setzen
    • Eine frühere Inkraftsetzung ist bekanntlich für die vom Parlament bei der DLT-Vorlage beschlossenen Änderungen des Finanzdienstleistungsgesetzes und des Finanzinstitutsgesetzes geplant
      • Mit diesen Änderungen wird die Anschlusspflicht an eine Ombudsstelle für bestimmte Finanzdienstleister eingeschränkt.

Dokumente

Weiterführende Informationen

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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