Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am 19.10.2020 die Vernehmlassung zur Mantelverordnung im Bereich Blockchain eröffnet.
Die Vernehmlassung dauert bis 02.02.2021.
Im Einzelnen:
- Ausgangslage
- Das Eidgenössische Parlament hat am 25.09.2020 das Bundesgesetz zu Anpassungen des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register (Distributed-Ledger-Technologie, DLT) einstimmig verabschiedet
- Dadurch sollen 10 bestehende Bundesgesetze punktuell angepasst und die Voraussetzungen weiter verbessert werden, damit sich die Schweiz als ein führender, innovativer und nachhaltiger Standort für Blockchain- und DLT-Unternehmen weiterentwickeln kann
- Ziel
- Mit einer Mantelverordnung sollen nun die vom Parlament beschlossenen Gesetzesanpassungen auf Stufe Bundesratsverordnung nachvollzogen werden
- Vernehmlassung
- Die Vernehmlassung bei Kantonen, Parteien und weiteren interessierten Kreisen (vgl. Dokumente unten) dauert bis zum 02.02.2021
- Vorinformation über die Inkraftsetzung
- Der BR möchte die Gesetzes- und Verordnungsänderungen voraussichtlich per 01.08.2021 in Kraft setzen
- Eine frühere Inkraftsetzung ist bekanntlich für die vom Parlament bei der DLT-Vorlage beschlossenen Änderungen des Finanzdienstleistungsgesetzes und des Finanzinstitutsgesetzes geplant
- Mit diesen Änderungen wird die Anschlusspflicht an eine Ombudsstelle für bestimmte Finanzdienstleister eingeschränkt.
Dokumente
- Entwurf Mantelverordnung(PDF, 1 MB)
- Erläuternder Bericht(PDF, 809 kB)
- Orientierungsschreiben an die Kantone(PDF, 143 kB)
- Orientierungsschreiben an die Organisationen(PDF, 144 kB)
- Adressatenliste(PDF, 351 kB)
Weiterführende Informationen
- Blockchain
- FIDLEG bzw. FIDLEV, FINIV und AOV
- FINMAG bzw. FINMAG-Vo
Quelle
LawMedia Redaktionsteam