Vernehmlassung bis 01.02.2021
Der Bundesrat beabsichtigt das Patentprüfungsverfahren zu modernisieren. Er hat hiezu am 14.10.2020 die Vernehmlassung zur Teilrevision des Patentgesetzes (PatG) eröffnet.
Das Schweizer Patentsystem soll internationalen Standards angepasst und insbesondere für KMU sowie Erfinder attraktiver werden.
Die Vernehmlassung wird bis zum 01.02.2021 dauern.
- Ausgangslage
- Mit einem Patent können technische Erfindungen geschützt werden
- Aktuell werden vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) bei einer Patentanmeldung
- geprüft
- wenige gesetzliche Vorgaben, wie
- zB Verstoss der Erfindung gegen die öffentliche Ordnung
- zB Verletzung der guten Sitten
- etc.
- wenige gesetzliche Vorgaben, wie
- nicht geprüft,
- ob die Erfindung
- zB neu ist (Novität)
- zB innovativ ist (Erfindungshöhe)
- ob die Erfindung
- geprüft
- Mit dieser Prüfungsteilung bleibt die Gültigkeit von Schweizer Patenten ungewiss
- Mit der geplanten Teilrevision des Patentgesetzes erfüllt der BR die am 21.03.2019 eingereichte Motion «Für ein zeitgemässes Schweizer Patent»
- Revisionsziele
- Vollprüfung
- Künftig soll das IGE alle Patentierungsvoraussetzungen prüfen
- Anpassung an internationale Standards
- Die Prüfung aller Elemente hätte folgende Vorteile:
- Berücksichtigung internationaler Standards
- mehr Klarheit und Rechtssicherheit für Patentinhaber und Dritte
- Die Prüfung aller Elemente hätte folgende Vorteile:
- Geringere Anfechtbarkeit und bessere Durchsetzbarkeit
- Schweizer Patente würden damit weniger anfechtbar und einfacher durchsetzbar
- Vorhandene Alternative, aber …
- Als Alternative steht dem Erfinder die Möglichkeit offen, beim Europäischen Patentamt (EPA) ein vollgeprüftes europäisches Patent zu beantragen und den Schutz anschliessend auf die Schweiz auszudehnen
- Diese Alternative ist aber v.a. für KMU und Einzelerfinder nicht nur umständlich, sondern auch kostenintensiv
- Vollprüfung
- Neues „Gebrauchsmuster“ als kostengünstige Alternative zum Patent
- „Gebrauchsmuster“ als Einstufungsalternative
- Neu sollen technische Erfindungen auch mit einem sog. „Gebrauchsmuster“ geschützt werden können, welches im Ausland als «kleines Patent» bezeichnet wird
- Summarisches, kostengünstiges Verfahren
- Das „Gebrauchsmuster“ wird erteilt:
- ohne inhaltliche Prüfung der Erfindung
- rascher als ein Patent
- kostengünstiger als ein Patent
- Das „Gebrauchsmuster“ wird erteilt:
- Schutzdauer
- Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre, also die halbe Laufzeit eines Patents
- Wahlmöglichkeit
- Innovative Personen haben damit eine Auswahlmöglichkeit
- Diese Erfinder können ihre Schutzstrategie so besser auf ihre wirtschaftlichen Bedürfnisse und Möglichkeiten ausrichten
- „Gebrauchsmuster“ als Einstufungsalternative
- Steuern / Patent-Box
- Wie das Patent würde auch das „Gebrauchsmuster“ als sog. „Patentbox“, welche Steuererleichterungen ermöglicht, qualifiziert
- Vgl. auch STAF-Umsetzung: Verordnungen treten auf 01.01.2020 in Kraft
- Vernehmlassungsdauer
- Die Vernehmlassung zur Revisionsvorlage dauert bis zum 01.02.2021.
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam