Die Wettbewerbskommission (WEKO) büsste gemäss Medienmitteilung vom 20.10.2020 UPC mit rund CHF 30 Mio.
UPC erwarb 2016 die Fernsehrechte für Spiele der Schweizer Eishockeymeisterschaft.
Sie verweigerte Swisscom jahrelang die Übertragung von Live-Eishockey. Diese Verweigerung erwies sich nun als kartellrechtlich unzulässig.
Im Einzelnen:
- Ausgangslage
- UPC erwarb für die Jahre 2017 bis 2022 die Exklusivrechte für die Übertragung von Spielen der Schweizer Eishockeymeisterschaft
- Dadurch wurde sie bei der Live-Übertragung von Eishockeyspielen im Pay-TV marktbeherrschend
- Missbrauch der Marktbeherrschung
- UPC missbrauchte diese Marktbeherrschung insofern, als sie Swisscom bis Sommer 2020 jegliches Angebot für die Ausstrahlung von Live-Eishockey verweigerte, und indem sie Swisscom in unzulässiger Weise im Wettbewerb behinderte
- Ähnlicher Vorfall bei Swisscom
- Bereits im Mai 2016 hatte die WEKO in einem früheren Verfahren Swisscom für eine ähnliche Verhaltensweise bei der Live-Sport-Übertragung von Fussball und Eishockey sanktioniert
- Bestrafung
- Die WEKO erliess eine Busse gegen UPC in Höhe von rund CHF 30 Mio. und bekräftigte damit ihre Haltung in der Beurteilung von unzulässigen Geschäftsverweigerungen
- Rechtsmittel-Möglichkeit
- Der WEKO-Entscheid kann an das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) weitergezogen werden
- Unschuldsvermutung der Beschuldigten
- Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Urteil.
Dokumente
Quelle
LawMedia Redaktionsteam