Der Bundesrat (BR) hat am 25.11.2020 beschlossen, die Massnahmen der Arbeitslosenversicherung zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials bis Ende 2024 zu verlängern.
Damit erneuert er die Arbeitsmarktintegrationsmassnahmen, die ein Impulsprogramm enthalten, für:
- schwer vermittelbare Stellensuchende
- ausgesteuerte Personen.
Die Arbeitslosenversicherung und die Kantone bleiben gemeinsam für die Umsetzung zuständig.
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LawMedia Redaktionsteam