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Autoposer: Urek-N will die Einführung von „Lärmblitzern“

Datum:
25.11.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
Drohnen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

20.443 PARLAMENTARISCHE INITIATIVE – Mit Lärmblitzern gegen unnötigen Fahrzeuglärm

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek-N) verlangt vom Bundesrat (BR), dass er mit Lärmkontrollen und Lärmblitzern gegen die Autoposer vorgehe.

Mit 15 zu 10 Stimmen hat die Urek-N am Dienstag, den 24.11.2020, einen politischen Vorstoss gegen Autoposer angenommen:

  • Die Motion soll den Druck auf den Bundesrat (BR) erhöhen, gegen übermässigen Motorenlärm vorzugehen.

Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass bewusst Lärm verursachende Lenker mit ihren oft besonders ausgebauten Fahrzeugen zur Rechenschaft gezogen werden sollen.

Die Urek-N verlangt explizite gesetzliche Sanktionen gegen illegal getunte Fahrzeuge und übermässig lautes Fahrverhalten. Ausserdem sollen einfache Lärmkontrollen mittels sog. „Lärmblitzern“ eingeführt werden.

  • Lärmblitzer funktionieren ähnlich wie Geschwindigkeitsblitzer:
    • „Geblitzt“ wird aber nicht, wer zu schnell, sondern wer zu laut fährt.

Eine Kommissionsminderheit war der Meinung, dass diese Massnahmen voreilig seien. Sie hielt dafür, dass zuerst vertiefte Abklärungen notwendig seien, um schliesslich zielgerichtete Massnahmen ergreifen zu können.

Für das Lärm-Monitoring solcher Geräte soll auch künstliche Intelligenz (KI) eingesetzt werden.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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