Der Bundesrat (BR) hat am 18.11.2020 die Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) und die dazugehörigen Verordnungsbestimmungen auf den 01.01.2021 in Kraft gesetzt.
Schwerpunkt der Verordnungsanpassungen sind Bestimmungen zum elektronischen Datenaustausch bei der Durchführung von internationalen Sozialversicherungsabkommen.
Die im Sommer 2019 vom Parlament beschlossene Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) bestimmt u.a. 1) die Erstellung, 2) den Betrieb und 3) die Finanzierung der IT-Infrastruktur zur internationalen Datenübermittlung.
Die Kommunikation zu grenzüberschreitenden Sozialversicherungsfällen erfolgt über das von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellte Datenübermittlungssystem (EESSI: Electronic Exchange of Social Security Information). Die Schweiz ist als Teilnehmer wie die anderen mitwirkenden Staaten verpflichtet, dafür die innerstaatlich notwendige IT-Infrastruktur zur Verfügung zu stellen.
Hiezu waren ATSG und die betroffenen Verordnungen punktuell anzupassen und in Kraft zu setzen.
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LawMedia Redaktionsteam