Die Massnahmen gegen das Corona-Virus betreffen viele Selbständige und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung erneut oder immer noch in starkem Ausmasse; dies auch, wenn sie ihr Unternehmen nicht schliessen müssen.
Die Betroffenen können weiterhin Corona-Erwerbsersatz beanspruchen. So hat das Parlament mit dem neuen COVID-19 Gesetz diese Unterstützung verlängert und ausgeweitet.
Der Bundesrat hat die entsprechenden Verordnungsänderungen in seiner Sitzung am 04.11.2020 verabschiedet.
Die beschlossene Regelung tritt auf den 17. September 2020 rückwirkend in Kraft und ist auf den 30. Juni 2021 befristet.
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LawMedia Redaktionsteam