LAWNEWS

Bankenrecht

QR Code

Coronavirus: NR will, dass Notkredite bis 2028 zinslos bleiben

Datum:
03.11.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Bankenrecht
Stichworte:
Coronavirus, Coronavirus (COVID-19), Covid-19-Kredite
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Veränderte Regeln für die Covid-19-Kredite

Der Nationalrat (NR) hat am 29.10.2020 dem Bundesgesetz über Kredite mit Solidarbürgschaft infolge des Coronavirus zugestimmt.

Es bestand folgende Ausgangslage:

In zentralen Punkten schlägt der NR aber Änderungen vor:

  • Verlängerung der Rückzahlungsfrist
    • Die reguläre Rückzahlungsfrist soll von 5 auf 8 Jahre verlängert werden
      • Abstimmungsresultat: 105 zu 78 Stimmen bei 3 Enthaltungen
  • Dividenden und Tantiemen
    • Aktuell können heute Dividenden und Tantiemen zwar beschlossen, aber nicht ausbezahlt werden. Die vorberatende Kommission schlug vor, dass Dividenden und Tantiemen auch nicht beschlossen werden dürften, weil diese dann als Forderungen in den Abrechnungen erscheinen.
      • Abstimmungsresultat: Mit 124 zu 62 Stimmen folgte der NR dem Vorschlag der vorberatenden Kommission
    • Die Nationalrätin Franziska Ryser (SG/Grüne) beantragte, dass auch keine Boni an Verwaltungsräte (VR) und Geschäftsleitung (GL) beschlossen und ausbezahlt werden dürften
      • Abstimmungsresultat: Ablehnung mit 124 zu 62 Stimmen
  • Zinslose Kredite
    • Der BR sah vor, dass der Zinssatz der Notkredite per 31.03.2021 an die Marktentwicklungen anzupassen ist; bis dann soll der Notkredit zinslos sein
    • Der NR möchte, dass die Kredite bis am 31.03.2028 zinslos bleiben; solange Kredite innerhalb der regulären Frist ohne Härtefallregelung zurückbezahlt werden, sollen die Kredite also zinslos sein
      • Abstimmungsresultat: Annahme der verlängerten Zinslosigkeit mit 90 zu 89 Stimmen bei 4 Enthaltungen

Nach Statements des zuständigen Bundesrats zur aktuellen Pandemiesituation und den eventuellen neuen Nothilfen bzw. alternativen Unterstützungen (Kurzarbeitsentschädigung, Arbeitslosenversicherung, Härtefallhilfe, Kantonshilfen etc.) schritt der Nationalrat zur Grundsatzabstimmung bzw. zum weiteren Vorgehen:

  • Gesamtabstimmung
    • In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat das Gesetz mit 182 zu 0 bei 3 Enthaltungen an
  • Überweisung an den Ständerat (SR)
    • Das Geschäft geht an den Ständerat.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.