Vernehmlassung bis 26.02.2021
Der Bundesrat (BR) hat am 11.11.2020 den Grundstein für den elektronischen Rechtsverkehr gelegt: Über eine hochsichere zentrale Plattform sollen die Parteien in Justizverfahren künftig digital kommunizieren.
An der Sitzung vom 11. 11.2020 wurde vom BR das neue „Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ)“ in die Vernehmlassung gegeben.
Einleitung
Das von den Eidgenössischen Gerichten und den kantonalen Straf- und Justizvollzugsbehörden initiierte Projekt „Justitia 4.0“ soll die Schweizer Justiz in die digitale Zukunft führen.
Damit alle an einem Justizverfahren beteiligten Parteien mit den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden Daten austauschen können, soll eine hochsichere, zentrale Plattform aufgebaut werden.
Neues Bundesgesetz (BEKJ) und Vernehmlassung
Mit dem neuen „Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ)“ will der BR die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen schaffen.
An seiner Sitzung vom 11.11.2020 hat der BR dazu die Vernehmlassung eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis 26.02.2021.
Zielpublikum
Der elektronische Rechtsverkehr soll für professionelle Anwender obligatorisch werden, d.h. für:
- Anwälte
- Gerichte
- Behörden
Private, die dem Obligatorium nicht unterstehen, können die Plattform ebenfalls nutzen:
- Sie können aber weiterhin per Post mit Gerichten und Behörden kommunizieren.
Bund und Kantone sollen Plattform gemeinsam betreiben
Die neue digitale Kommunikationsplattform betrifft
- sämtliche Justizbehörden in der Schweiz
Daher schlägt der BR vor:
- Gemeinsamer Aufbau und gemeinsame Finanzierung der Plattform durch Bund und Kantone
- Gründung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft
- Budget
- Die Kosten für Aufbau, Einführung und Betrieb in den ersten acht Jahren wurden auf insgesamt ca. CHF 50 Mio. voranschlagt
- Nutzung der Plattform
- Die Behörden sollen eine Gebühr bezahlen müssen, die sie auf die Nutzer überwälzen können
- Bereits mit einem tiefen zweistelligen Frankenbetrag pro Verfahren würden sich die jährlichen Betriebs- und Weiterentwicklungskosten decken lassen
- Ausserdem würden mit dem elektronischen Rechtsverkehr Kosten wie Post- und Kopiergebühren eingespart.
Schnellere Verfahren und vereinfachte Prozesse
Der elektronische Rechtsverkehr
- beschleunige die Durchführung von
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
- Verwaltungsverfahren
- erleichtere die Kommunikation
- zwischen Parteien und Behörden
- den Zugriff auf die Verfahrensakten für alle Verfahrensbeteiligten.
Mit der Nutzung der elektronischen Identität (E-ID) werde zudem der sichere und auch streng geregelte Zugang zur Plattform gewährleistet.
Weiterführende Informationen:
- Digitalisierung der Justiz
- Digitalisierung des Beurkundungswesens
Quelle
LawMedia Redaktionsteam