Weil die Schweizer Wirtschaft auch 2021 qualifizierte ausländische Fachkräfte rekrutieren können soll, hat der Bundesrat (BR) am 25.11.2020 die dafür notwendige Teilrevision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) verabschiedet.
Die Kontingente für Erwerbstätige aus Drittstaaten und Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA werden auf dem Niveau von 2020 unverändert weitergeführt.
Weil das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich ab dem 01.01.2021 nicht mehr angewandt wird, hat der BR für 2021 vorübergehend ein separates Kontingent für erwerbstätige UK-Bürger festgelegt.
Im Einzelnen:
Einleitung
- 2021 soll die Schweizer Wirtschaft benötigte Fachkräfte aus Ländern ausserhalb der EU/EFTA rekrutieren können
- Der BR hat die Höchstzahlen im Jahr 2021 auf Basis von 2020 bestimmt
- Drittstaaten-Kontingent 2021
- 2021 können so erneut bis zu 8500 Spezialisten sowie Fachkräfte aus Drittstaaten rekrutiert werden:
- 4500 mit einer Aufenthaltsbewilligung B
- 4’000 mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung L
- 2021 können so erneut bis zu 8500 Spezialisten sowie Fachkräfte aus Drittstaaten rekrutiert werden:
Kontingente für Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA
- Unverändert bleiben die Höchstzahlen für Dienstleistungserbringer aus EU/EFTA-Staaten
- mit einer Einsatzdauer von
- über 90 Tagen pro Jahr bzw.
- von 120 Tagen pro Jahr
- Kontingent 2021:
- 3000 Einheiten für Kurzaufenthalter (L)
- 500 Einheiten für Aufenthalter (B)
- Kontingent-Bezug:
- Die quartalsweise Vergabe wird beibehalten
- mit einer Einsatzdauer von
Kontingente für erwerbstätige UK-Staatsangehörige
- Wegen des Austritts des Vereinigten Königreichs (UK) aus der Europäischen Union (EU) gelangt das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und dem UK ab dem 01.01.2021 nicht mehr zur Anwendung
- Damit die Unternehmen in der Schweiz auch 2021 Fachkräfte aus dem UK rekrutieren können, hat der Bundesrat am 25.11.2020 beschlossen:
- die für ein Jahr gültigen Höchstzahlen der erwerbstätigen UK-Staatsangehörigen in der Schweiz
- 2021 können bis zu 3500 Erwerbstätige aus dem Vereinigten Königreich (UK) rekrutiert werden:
- 2100 mit Aufenthaltsbewilligungen (B)
- 1400 mit Kurzaufenthaltsbewilligungen (L)
- Freigabe-Prozedere
- Gültigkeit dieser Höchstzahlen für das UK
- vorerst für ein Jahr
- Quartalsweise Freigabe an die Kantone
- Kein Zustimmungsverfahren des Bundes
- Die Bewilligungen für britische Staatsangehörige unterliegen vorläufig nicht dem Zustimmungsverfahren des Bundes; daher:
- Erteilung ausschliesslich durch die Kantone
- Die Bewilligungen für britische Staatsangehörige unterliegen vorläufig nicht dem Zustimmungsverfahren des Bundes; daher:
- Sollte im Verlauf des nächsten Jahres keine Einigung über ein zukünftiges Migrationsregime zustande kommen, könnten die separaten UK-Kontingente für das Jahr 2022 in das Drittstaatenkontingent integriert werden
- Gültigkeit dieser Höchstzahlen für das UK
VZAE: Materielle Anpassungen
- Wegen des Austritts von UK aus der EU und des Wegfalls des FZA zwischen der Schweiz und UK waren kleine materielle Anpassungen in der Verordnung notwendig
- zB zur Festlegung der Formalitäten des Ausländerausweises.
Dokumente
Weiterführende Informationen:
- Kontingente 2020 für Erwerbstätige aus Drittstaaten + Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA
- Kontingente 2019 für Erwerbstätige aus Drittstaaten und Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA | law-news.ch
- Brexit: Kontingente für UK-Staatsangehörige im Falle des ungeordneten EU-Austritts | law-news.ch
Quelle
LawMedia Redaktionsteam