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Wettbewerbsrecht / Lauterkeitsrecht (UWG)

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WEKO: Submissionsabrede in der IT-Branche aufgedeckt

Datum:
24.11.2020
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Wettbewerbsrecht / Lauterkeitsrecht (UWG)
Stichworte:
Submissionsrecht, Vergaberecht, WEKO
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Im Jahre 2020 ermittelte die WEKO erstmals wegen einer Submissionsabrede im IT-Bereich.

Von der Abrede im Vergabebereich betroffen war die Schweizerische Nationalbank (SNB).

Ausgangslage

Die SNB betreibt für ihre Datenkommunikation teilweise ein eigenes Datennetz (optisches Netzwerk).

Hiefür kauft die Notenbank bei IT-Unternehmen Netzwerkkomponenten ein.

Untersuchungs-Gegenstand

  • Bei einer Beschaffung solcher Komponenten koordinierten offenbar die anbietenden Lieferanten und Hersteller die Preise.
  • Gemäss WEKO soll es sich um folgende Anbieter handeln:
    • Lieferanten
      • Dacoso
      • InfoGuard
      • IT District
    • Herstellerin
      • ADVA

Wirkung solcher Abreden

  • Solche Submissionsabreden gelten laut WEKO als
    • volkswirtschaftlich schädlich und
    • verstossen gegen das Kartellgesetz.
  • Auch sollen solche Abreden preistreibend und innovationshemmend wirken.

Verfahren

  • Die WEKO führte anfangs Jahr, vor Auftragsvergabe, Hausdurchsuchungen durch.
  • Im Laufe des Verfahrens kooperierten alle Unternehmen.
  • Dies ermöglichte gemäss WEKO
    • eine einvernehmliche Lösung und
    • eine starke Reduktion der Busse.

Sanktion

Die WEKO büsste die Unternehmen mit total CHF 55’000.

Disclaimer

Für die beschuldigten Unternehmen gilt die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Urteil.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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