Künftig soll sich der Bedarf an Ärztinnen und Ärzten an einem regionalen Versorgungsgrad orientieren.
An der BR-Sitzung vom 04.11.2020 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und weiterer Verordnungen zur Umsetzung der KVG-Revision «Zulassung von Leistungserbringern» eröffnet.
Durch diese Revision wird es den Kantonen ermöglicht, die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte mit einem dauerhaften Instrument zu regeln.
Damit kann sowohl eine Überversorgung im Gesundheitswesen verhindert werden als auch das Kostenwachstum gedämpft werden.
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LawMedia Redaktionsteam