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Auswertung des Krisenmanagements in der ersten Covid-19-Pandemie-Phase

Datum:
14.12.2020
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
Coronakrise, Coronavirus (COVID-19), Gesundheitsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bildquelle: Medienkonferenz, 11. Dezember 2020, 14 Uhr | bag.admin.ch
An seiner Sitzung vom 11.12.2020 hat der Bundesrat (BR) den Bericht der Bundeskanzlei zur Auswertung des Krisenmanagements in der ersten Phase der Covid-19-Pandemie zur Kenntnis genommen.

Demnach habe das Krisenmanagement im ersten Halbjahr grundsätzlich gut funktioniert.

Der Bericht sei ein erster Teil der Gesamtevaluation des Krisenmanagements.

Im Bericht seien Empfehlungen enthalten, die sich rasch umzusetzen liessen und eine Grundlage für die vom BR in Auftrag gegebene Auswertung des Krisenmanagements der zweiten Welle lieferten.

Im Einzelnen:

  • Ausgangslage
    • Im Fokus der Auswertung stand die Frage, ob das Krisenmanagement der Bundesverwaltung in der Covid-19-Pandemie im Zeitraum von Ende Februar bis Mitte August 2020 effizient und effektiv war
    • Die Bundesverwaltung nahm dabei eine Selbstevaluation vor und liess ihre Arbeit auch von den Kantonen und Dritten beurteilen
  • Elf Empfehlungen zur Optimierung des Krisenmanagements
    • Der Bericht hält fest, dass das Krisenmanagement in der ersten Phase der Pandemie grundsätzlich gut funktioniert habe und sich viele Vorbereitungsarbeiten sowie das Kommunikationskonzept bewährt hätten
    • Im Bericht sind aber auch elf Empfehlungen zur Verbesserung des Krisenmanagements genannt (siehe Box unten)
  • Ausblick
    • Der BR hatte diesen Bericht angekündigt, als noch nicht absehbar war, dass der ersten Welle eine schwierigere zweite folgen würde
      • Nutzen dieser ersten Auswertung seien:
        • Schnelle Umsetzbarkeit einiger Empfehlungen
        • Verbesserung des Krisenmanagements
        • Methodische Grundlage für Folgeauswertungen
        • Frage, warum das Krisenmanagement, das sich in der ersten Welle grundsätzlich bewährte, mit der zweiten Welle in viel grössere Schwierigkeiten geriet
  • Berücksichtigung der Erkenntnisse bei der nächsten grossen Übung
    • Die Erkenntnisse aus der vorliegenden Auswertung des Risikomanagements sollen in die Gesamtplanung der nächsten Grossen Übungen des Bundes einfliessen, deren Konzept der Bundesrat Mitte 2021 gutheissen will.

Übersicht der 11 Empfehlungen

Empfehlung 1

Die Bundeskanzlei und die Departemente sollen prüfen, ob die bestehenden Verordnungen, Weisungen, Strategiepläne und Konzepte des Krisenmanagements für die Bewältigung einer langanhaltenden und komplexen Krise, in deren Bewältigung mehrere Departemente involviert sind, angepasst werden müssen.

Empfehlung 2

Die Bundeskanzlei soll gemeinsam mit den Departementen die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten sowie die Zusammensetzung des BSTB, des Ad-hoc-Krisenstabes des Bundesrats und der eingesetzten departementalen Krisenstäbe prüfen, aufeinander abstimmen und gegebenenfalls die entsprechenden Verordnungen und Weisungen überarbeiten. Dabei soll auch der Rollenverteilung zwischen Krisenorganisationen und ordentlicher Departementsstruktur Rechnung getragen werden.

Empfehlung 3

Die BK und das EFD (EPA) sollen zusammen mit den Departementen für eine regelmässige und einheitliche Aus- und Weiterbildung der Mitglieder ihrer Krisenstäbe sowie ihrer Führungs- und Schlüsselpersonen im Krisenmanagement sorgen. Dem Einstieg in die Krisenbewältigung soll dabei mehr Beachtung geschenkt werden.

Empfehlung 4

Das EDI (BAG) identifiziert zusammen mit VBS und WBF, den zuständigen Bundesämtern/-stellen und den entsprechenden kantonalen Behörden bedeutende Lücken in der Versorgung mit medizinischen Gütern und Produkten während der Covid-19-Krise und legt dem Bundesrat ein Konzept zur Umsetzung von Verbesserungsmassnahmen vor.

Empfehlung 5

Das BWL soll gemeinsam mit weiteren zuständigen Stellen, auch kantonalen, prüfen, für welche kritischen Güter die Versorgung in einer nationalen oder internationalen Krise sichergestellt werden muss. Deren Planung, Beschaffung, Lagerhaltung und Finanzierung soll geklärt werden. Zudem soll geklärt werden, wer in einer Krise über die Beschaffung entscheidet. Das vorhandene Material soll durch ein noch zu definierendes Controlling regelmässig überprüft und darüber Bericht erstattet werden.

Empfehlung 6

Die Koordinationsstelle Risikomanagement Bund (EFD / EFV) soll in Zusammenarbeit mit den Departementen und der Bundeskanzlei prüfen, ob eine einheitliche bundesweite Schulung notwendig ist und ob das BCM in Krisenübungen stärker integriert werden soll. Die jährliche Statusmeldung der Departemente und der Bundeskanzlei zum BCM erfolgt wie bisher mit dem RisikomanagementReporting.

Empfehlung 7

Das EPA soll prüfen, wie das Personal der Bundesverwaltung besser auf die Übernahme anderer, in Krisen notwendigen Funktionen vorbereitet (z.B. Jobrotation, Shadowing) und in einer Krise flexibler eingesetzt (z.B. Stellenbörse) werden kann.

Empfehlung 8

Das EDI zusammen mit dem VBS sollen das Datenmanagement im Gesundheitsbereich verbessern. Dabei gilt es insbesondere, Voraussetzungen für die Informationsübermittlung innerhalb der Bundesverwaltung zu schaffen und die Kompatibilität in der Datenübermittlung mit den Kantonen und weiteren relevanten Instanzen zu berücksichtigen. Daneben sollen auch die Darstellungen der Datenauswertungen verbessert werden. Die in diesem Bereich bereits laufenden Arbeiten sollen beschleunigt werden. Synergien mit geplanten Arbeiten der BK (DTI) sind zu nutzen und zu koordinieren.

Empfehlung 9

Die BK und das EJPD sollen unter Berücksichtigung der bereits erarbeiten Grundlagen von EDI und GDK zusammen mit der Staatsschreiberkonferenz und der Konferenz der Kantonsregierungen die obengenannten Maximen (s. Seite 19f) diskutieren, das weitere Vorgehen festlegen und anschliessend den föderalistischen Dialog über die Resultate informieren. Basierend darauf sollen anschliessend die noch ungeklärten Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten von Bund und Kantonen in einer Krise sowie Prozesse und Kontaktstellen gemeinsam geklärt werden.

Empfehlung 10

Die Departemente und die Bundeskanzlei stellen sicher, dass sie bestehenden Netzwerke ins Krisenmanagement der Bundesverwaltung integrieren können.

Empfehlung 11

Das EFD (EPA) in Konsultation mit der Bundeskanzlei, soll Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten sowie Informations- und Kommunikationsabläufe bezüglich der Mitarbeiterkommunikation prüfen. Gegebenenfalls sind bestehende Grundlagen anzupassen oder falls notwendig zu erarbeiten.

Quelle: 64455.pdf (admin.ch)

Quelle

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