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Blockchain / DLT: BR mit Teilinkraftsetzung der DLT-Vorlage per 01.02.2021

Datum:
14.12.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Bankgarantie
Stichworte:
Blockchain, Distributed-Ledger-Technologie
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat (BR) hat am 11.12.2020 diejenigen Elemente der DLT-Vorlage per 01.02.2021 in Kraft gesetzt, welche die Einführung von Registerwertrechten ermöglichen.

Zudem müssen sich ab diesem Datum nur noch jene Finanzdienstleister einer Ombudsstelle anschliessen, die Finanzdienstleistungen gegenüber Privatkundinnen und -kunden erbringen.

Im Einzelnen:

  • Ausgangslage
    • National- und Ständerat haben im September 2020 das Bundesgesetz zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register (DLT-Vorlage) verabschiedet
    • Mit diesem sog. „Mantelgesetz“ werden verschiedene Bundesgesetze so angepasst, dass sich die Schweiz als ein führender, innovativer und nachhaltiger Standort im Bereich Blockchain / Distributed-Ledger-Technologie (DLT) weiterentwickeln kann
  • OR, Bucheffektengesetz und IPRG
    • Auf den 01.02.2021 treten nun folgende im Rahmen der DLT-Vorlage beschlossenen Änderungen in Kraft, d.h. jene im
      • Obligationenrecht
      • Bucheffektengesetz
      • Bundesgesetz über das internationale Privatrecht
    • Diese Bestimmungen ermöglichen die
      • Einführung von Wertrechten, die auf einer Blockchain abgebildet werden.
    • Die übrigen Bestimmungen der DLT-Vorlage werden voraussichtlich per 01.08.2021 in Kraft gesetzt
  • Einschränkung der Anschlusspflicht an eine Ombudsstelle
    • Ebenfalls am 01.02.2021 sollen sich keiner Ombudsstelle mehr anschliessen müssen:
      • Finanzdienstleister, die Finanzdienstleistungen ausschliesslich gegenüber institutionellen oder professionellen Kunden erbringen
    • Ebenso müssen sich Finanzinstitute, die überhaupt keine Finanzdienstleistungen erbringen, keiner Ombudsstelle anschliessen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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