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Coronavirus (COVID-19): BR regelt Einzelheiten für À-fonds-perdu-Beiträge im Mannschaftssport

Datum:
21.12.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Sportrecht
Stichworte:
Coronavirus (COVID-19), Mannschaftssport, Sportrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Beschleunigung

Um die Strukturen im Schweizer Mannschaftssport in der Covid-19-Pandemie aufrechterhalten zu können, wollen Bundesrat (BR) und Parlament Klubs mit À-fonds-perdu-Beiträgen unterstützen, nämlich:

  • professionelle Klubs
  • semiprofessionelle Klubs.

Hiezu hat der BR am 18.12.2020 die entsprechende Verordnung verabschiedet, welche die Berechnungsgrundlagen und Verfahren im Einzelnen regelt. Damit können die Gesuche der Sportklubs per sofort beurteilt werden.

Seit 28.10.2020 müssten Sportklubs aufgrund der Massnahmen gegen die Covid-19-Pandemie faktisch ohne Zuschauer auskommen.

Damit würden die Einnahmen aus den Ticketverkäufen und der Gastronomie wegfallen, was zu einer existenziellen Gefährdung der Klubs und zu einer Bedrohung des Trainings- und Wettkampfbetriebs sowie der Nachwuchs- und Frauenförderstrukturen führe.

Aus diesem Grund sehe das Covid-19-Gesetz vor, den professionellen und semiprofessionellen Klubs nebst Darlehen neu auch À-fonds-perdu-Beiträge zu gewähren. Mit diesen sollen bis zu zwei Drittel der entgangenen Einnahmen aus dem Ticketverkauf im Vergleich zur Saison 2018/2019 entschädigt werden.

Ermöglicht werden sollen nun:

  • Rasche Auszahlung
  • Regelungen für die Vorgaben an Klubs mit unterdurchschnittlichen Löhnen
  • Regelungen für Klubs, die in eine höhere Liga aufgestiegen sind
  • Maximal CHF 115 Mio. (von CHF 350 Mio.) à fonds perdu 

Mehr: Coronavirus: Bundesrat regelt Einzelheiten für À-fonds-perdu-Beiträge im Mannschaftssport (admin.ch)

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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