Änderung der Covid-19-Kulturverordnung
Der Bundesrat (BR) hat am 18.12.2020 eine Änderung der Covid-19-Kulturverordnung gutgeheissen.
Neu können auch Kulturschaffende eine Ausfallentschädigung beziehen.
Kulturunternehmen erhalten ebenfalls eine verstärkte Unterstützung.
Im Einzelnen:
- Ausgangslage
- Seit Ende Oktober 2020 habe der BR aufgrund der ungünstigen epidemiologischen Entwicklung sukzessive Verschärfungen der Covid-19-Verordnung besondere Lage angeordnet, welche schwerwiegende Auswirkungen auch auf den Kultursektor hätten
- Kulturschaffende, Kulturunternehmen und Kulturvereine im Laienbereich seien erneut mit einer existenzbedrohenden Situation konfrontiert
- Vor diesem Hintergrund habe der Bundesrat beschlossen, die Kulturakteure stärker als bisher zu unterstützen
- Verordnungsänderung
- Für die geplante Verstärkung der Unterstützung der Kulturschaffenden würde die „Covid-19-Kulturverordnung“ angepasst
- Wiedereinführung der Ausfallentschädigung für Kulturschaffende
- Zur stärkeren Unterstützung werde das Instrument der Ausfallentschädigung für Kulturschaffende wieder eingeführt
- Höhere Einkommens- und Vermögensgrenzen
- Weiter werde die Einkommens- und Vermögensgrenzen erhöht, bis zu welchen Kulturschaffende Anspruch auf eine Nothilfe hätten
- Transformationsprojekte
- Für Transformationsprojekte von Kulturunternehmen, die mit Finanzhilfen unterstützt würden, gelte eine
- Unterstützungsquote von neu bis zu 80 %, anstelle einer
- Unterstützungsquote von bisher maximal 60 %.
- Für Transformationsprojekte von Kulturunternehmen, die mit Finanzhilfen unterstützt würden, gelte eine
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam