Der Bundesrat (BR) hat am 18.12.2020 nach Konsultation der Kantone die nationalen Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus noch einmal verstärkt.
Gründe sind:
- Besorgniserregende epidemiologische Lage
- hohe und wieder ansteigende Zahl der Ansteckungen
- starke Belastung der Spitäler und des Gesundheitspersonals
- Risiko, dass die Festtage einen beschleunigten Anstieg bewirken könnten.
Ziel: Starke Reduktion der Zahl der Kontakte.
Ab DI 22.12.2020 sind Restaurants sowie Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen geschlossen.
Der BR hat zudem den Einsatz von Schnelltests erweitert, um noch breiter testen zu können.
Bildquelle: Coronavirus: Bundesrat verschärft nationale Massnahmen und schliesst Restaurants sowie Kultur-, Freizeit- und Sportbetriebe | admin.ch
Im Einzelnen:
- Ziele
- Ziel der Massnahmen ist es, die Fallzahlen deutlich und rasch zu senken, um die Menschen vor dem Virus zu schützen, die Gesundheitsversorgung sicherzustellen und das Gesundheitspersonal zu entlasten
- Den Kantonen muss es wieder möglich sein, das Testen, die Nachverfolgung der Kontakte, die Isolation und die Quarantäne lückenlos zu gewährleisten
- Die neuen Massnahmen gelten ab DI 22.12.2020 und sind befristet bis FR 22.01.2021
- Restaurants werden geschlossen
- Gastronomiebetriebe haben geschlossen zu bleiben
- Für die Festtage: Keine Ausnahmen
- Nicht betroffen sind und dürfen daher offen bleiben:
- Betriebskantinen
- Schulkantinen in obligatorischen Schulen
- Restauration für Hotelgäste
- Erlaubt sind weiter:
- TakeAway-Angebote
- Lieferdienste
- Sportbetriebe werden geschlossen
- Schliessung der Sportbetriebe
- Im Freien erlaubt: Sport in Gruppen bis maximal 5 Personen
- Profispiele: Erlaubnis, aber ohne Zuschauer
- Sportliche und kulturelle Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag: Mit Ausnahme von Wettkämpfen weiterhin erlaubt
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden geschlossen
- Museen, Kinos, Bibliotheken, Casinos, botanische Gärten und Zoos sowie andere Kultur- und Freizeiteinrichtungen: Schliessung
- Kulturelle Aktivitäten: in Kleingruppen zulässig
- Verbot von Veranstaltungen mit Publikum
- Alternative Veranstaltungsformen: Gestattung, zB Online-Veranstaltungen
- Kapazität von Läden wird weiter eingeschränkt
- Anzahl Personen, die sich gleichzeitig in Einkaufsläden aufhalten dürfen: weiter eingeschränkt
- Maximale Personenzahl: Abhängigkeit von frei zugänglicher Ladenfläche
- In allen Läden: weiterhin strenge Schutzkonzepte
- Einschränkungen der Öffnungszeiten bleiben bestehen
- Läden: Schliessung zwischen 19 Uhr und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen
- Erleichterungen in einzelnen Kantonen möglich
- Kantone mit günstiger epidemiologischen Entwicklung
- Diese Kantone können Erleichterungen beschliessen
- zB Öffnung der Restaurants
- zB Zulassung von Sporteinrichtungen
- (Kumulative) Voraussetzungen
- Reproduktionszahl unter 1
- 7-Tagesinzidenz, die unter dem schweizerischen Durchschnitt liegen muss
- Diese Kantone können Erleichterungen beschliessen
- Kantone mit günstiger epidemiologischen Entwicklung
- Empfehlung: Zu Hause bleiben
- Aufforderung der Bevölkerung,
- zu Hause zu bleiben
- die sozialen Kontakte auf ein Minimum zu beschränken
- auf nicht-notwendige Reisen und Ausflüge zu verzichten
- Aufforderung der Bevölkerung,
- Ggf. weitere Massnahmen
- Der BR will in den nächsten Wochen rasch weitere Massnahmen ergreifen können, sollte sich die Lage weiter verschlechtern
- Der BR verfolge die Entwicklung laufend
- Zwischenbeurteilung: 30.12.2020
- Bilanzziehung: anfangs Januar 2021
- Kantone bleiben für Skigebiete zuständig
- Für die Skigebiete bleiben weiterhin die Kantone zuständig
- Für den Betrieb gelten aber strenge Voraussetzungen:
- Epidemiologische Lage muss den Betrieb erlauben
- Sicherstellung ausreichender Kapazitäten in den Spitälern, beim Contact Tracing sowie beim Testen
- Sicherstellung strenger Schutzkonzepte und deren Umsetzung
- Voraussetzungen nicht erfüllt: Kanton darf keine Bewilligung erteilen
- BR erweitert Einsatz von Schnelltests
- Einsatz von Schnelltests, damit sich die Bevölkerung noch einfacher testen lassen kann
- Beschluss der entsprechenden Änderung der Covid-19-Verordnung 3
- Inkrafttreten: MO 21.12.2020
- Künftige Schnelltestarten
- Bisher: Nur Antigen-Schnelltests mittels Nasen-Rachenabstrich anerkannt
- Neu: alle Arten von Schnelltests, die den Kriterien des BAG entsprechen, in:
- Apotheken
- Spitälern
- Arztpraxen
- Testzentren
- Schnelltests auch ohne Symptome
- Schnelltests können neu auch durchgeführt werden bei:
- Personen ohne erkennbare Symptome und ausserhalb der geltenden Testkriterien des BAG
- zB als zusätzlicher Schutz in Schutzkonzepten von
- Altersheimen
- Hotels
- Arbeitgebern an ihren Arbeitsplätzen
- Gültigkeitsdauer eines „negatives Resultats“ eines Schnelltests: Nur am Testtag
- Bisher durften nur getestet werden:
- Personen mit Symptomen, nach einer Meldung durch die SwissCOVID-App
- im Rahmen von angeordneten Ausbruchsuntersuchungen
- Schnelltests können neu auch durchgeführt werden bei:
- Schnelltest-Kosten
- Personen oder Institutionen, die einen Schnelltest ausserhalb der Testkriterien durchführen, haben den Schnelltest selber zu bezahlen
- Schnelltest-Ergebnis „positiv“
- „Positiv getestete“ sollten als Bestätigung unverzüglich einen PCR-Test durchführen
- Grund: Höhere Wahrscheinlichkeit falsch „positiver Resultate“ solcher Schnelltests
- Kosten für PCR-Bestätigungstest: Kostenübernahme vom Bund
- Kein Ersatz für Hygiene- und Verhaltensregeln
- Schnelltests gelten nicht als Ersatz für Hygiene- und Verhaltensregeln des BAG
- Es gilt daher weiterhin:
- Handhygiene
- Abstand halten
- Maske tragen
- Kontakte reduzieren
- Diese Massnahmen bleiben zentral für den Schutz vor einer Infektion und zur Bekämpfung der Epidemie.
Dokumente
Weiterführende Informationen
- Coronavirus: Sperrstunde ab 19 Uhr und Schliessungen an Sonn- und Feiertagen
- Coronavirus: Einschränkungen privater Veranstaltungen + öffentlicher Versammlungen, Ausweitung Maskenpflicht + Homeoffice
- Coronavirus (COVID19): Die Kantone Bern und Zug führen ebenfalls die Maskenpflicht ein
- Coronavirus (COVID-19): Maskentragpflicht in den Einkaufsläden des Kantons Zürich uam
- Coronavirus: Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr (öV)
Quelle
LawMedia Redaktionsteam